Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2008 - VIII B 169/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unbeachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren; grundsätzliche Bedeutung; Verwaltung großer Wertpapiervermögen als sonstige selbstständige Arbeit; Ähnlichkeit mit beratendem Betriebswirt; kumulative Begründung

  • Bundesfinanzhof

    Unbeachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - grundsätzliche Bedeutung - Verwaltung großer Wertpapiervermögen als sonstige selbstständige Arbeit - Ähnlichkeit mit beratendem Betriebswirt - kumulative Begründung

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 18 Abs. 1
    Verwaltung eines großen Wertpapiervermögens als sonstige selbstständige Arbeit

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Verfahrensgang

  • FG Köln, 07.12.2006 - 15 K 5625/03
  • BFH, 11.04.2008 - VIII B 169/07



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07  

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

    Darüber hinaus hat der Kläger auch keine verallgemeinerungsfähigen abstrakten Kriterien aufgezeigt, die über die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung hinaus in einem künftigen Revisionsverfahren vom BFH aufgestellt werden und infolgedessen einen weiter gehenden Klärungsbedarf begründen könnten (vgl. zu diesem Kriterium BFH-Beschlüsse vom 11. April 2008 VIII B 169/07, n.v.; vom 27. März 2007 VIII B 25/06, n.v., zum Grundsatz von Treu und Glauben; vom 23. Mai 2002 III B 53/01, n.v., zum Begriff der sittlichen Pflicht i.S. von § 33 EStG; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, zur "anderen Gesellschaft").
  • FG Köln, 28.05.2008 - 12 K 3735/05  

    Qualifizierung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters als gewerbliche Tätigkeit;

    Rechtsprechung des BFH erfasst § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG allerdings in der Regel nur gelegentliche Tätigkeiten und nur ausnahmsweise nachhaltig ausgeübte Betätigungen (vgl. BFH-Beschluss vom 11.4.2008 VIII B 169/07, nv, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 72/07  

    Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit von Rechtsanwälten - im Bereich der

    Nach der historischen Entwicklung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH erfasst § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG allerdings in der Regel nur gelegentliche Tätigkeiten und nur ausnahmsweise nachhaltig ausgeübte Betätigungen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2008 VIII B 169/07, nv, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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