Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung und Feststellung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; Anforderungen an das Vorliegen sog. Wertzuwächse i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12  

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Hinsichtlich des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 20. Dezember 2010 (BStBl I 2011, 14) verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 11. April 2012 IX B 14/12 (BFH/NV 2012, 1130) und vom 12. Juli 2012 IX B 64/12 (juris).
  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12  

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung anhand präsenter Beweismittel neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (BFH-Beschlüsse vom 11.04.2012 IX B 14/12, juris; vom 19.05.2010 I B 191/09, BFH/NV 2010, 1554).
  • BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12  

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der

    b) Unentschieden ist überdies die Rechtsfrage, ob es sich bei den gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigenden Abschreibungs- bzw. Absetzungsbeträgen - ggf. anteilig - um (typisierte) "Wertzuwächse" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG handelt und der Antragsteller zudem darauf vertrauen durfte, diese - ggf. anteilig - steuerfrei vereinnahmen zu können (BFH-Beschluss vom 11. April 2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130).
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