Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2005 - VI R 49/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5, EStG § 9 Abs 5
    Dreimonatsfrist; Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungsmehraufwand

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 11.05.2005, Az.: VI R 49/03, NV (Zur Drei-Monats-Frist bei Einsatzwechseltätigkeit mit Unterkunft am Beschäftigungsort)" von der Redaktion der DStRE, original erschienen in: DStRE 2005, 1376.

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • FG München, 03.12.2009 - 11 K 1111/06  

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei langjähriger Tätigkeit am Betriebssitz des

    Der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegung ist bei längerfristigen Einsätzen allerdings auf die ersten drei Monate an der jeweiligen Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG; ständige Rechtsprechung. BFH Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFH/NV 2005, 2173 und vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BStBl II 2005, 357; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673).
  • FG Niedersachsen, 09.05.2012 - 4 K 216/11  

    Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeitnehmer

    Ergänzend trägt er vor, dass der BFH im Verfahren VI R 49/03 (BFH-Urteil vom 11. Mai 2005, BFH/NV 2005, 2173) entschieden habe, dass Verpflegungsmehraufwendungen auch bei Einsatzwechseltätigkeit für den Einsatz an derselben Tätigkeitsstätte auf die ersten drei Monate beschränkt sei.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht