Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag; Besetzung des Gerichts; Auferlegung der Wiedereinsetzungskosten; Getrennte Kostenentscheidung bei Streitwertänderung und Abhilfe

  • Bundesfinanzhof

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag - Besetzung des Gerichts - Auferlegung der Wiedereinsetzungskosten - Getrennte Kostenentscheidung bei Streitwertänderung und Abhilfe

  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Höhe von nicht abzugsfähigen Schuldzinsen durch das Finanzgericht unter Anwendung des § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz ( EStG ); Voraussetzungen der Verschuldenszurechnung gem. § 155 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Abhängigkeit der Besetzung eines über einen Wiedereinsetzungsantrag in Form einer Zwischenentscheidung zu befindenden Gerichts vom Spruchkörper der Endentscheidung über das Rechtsmittel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Rutscht ein Brief zwischen Schreibtisch und Wand. . .

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Personengesellschaft; Schuldzinsen; Überentnahme; Zinsen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02  

    Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von

    Dieser Beurteilung, nach der u.a. Überentnahmen eines Gesellschafters durch Unterentnahmen seines Mitgesellschafters ausgeglichen werden, haben sich sowohl die Finanzgerichte als auch Teile der Literatur im Wesentlichen mit dem Hinweis darauf angeschlossen, dass § 4 Abs. 4a EStG 1999 den Gewinn der Mitunternehmerschaft korrigiere und die Personengesellschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur für die Art der erzielten Einkünfte, sondern auch im Hinblick auf die Gewinnermittlung als Rechtssubjekt anzuerkennen sei (vgl. --neben der Vorinstanz-- FG Münster, Urteil vom 20. Oktober 2004 10 K 5352/02 E, EFG 2005, 179, rkr.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Mai 2004 1 K 1623/02, EFG 2006, 185, Revision VIII R 81/05; Schallmoser in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 1041, 1075; Friedemann, Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von § 4 Abs. 4a EStG, S. 102, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 K 855/08  

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Hat der Beklagte dem klägerischen Begehren lediglich zum Teil entsprochen und erklären die Beteiligten den Rechtsstreit dennoch in der Hauptsache für erledigt, so ist unter Berücksichtigung von § 138 Abs. 2 FGO gemäß § 138 Abs. 1 FGO über die Kosten zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 08. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188; vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447 ).
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