Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2010 - X B 183/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände
- openjur.de
Umfang des Eintritts der Rechtskraft; Bezeichnung der Streitgegenstände
- Bundesfinanzhof
Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 13.05.2009 - 5 K 1570/07
- BFH, 11.05.2010 - X B 183/09
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 04.10.2012 - IV B 99/11
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen nur bei Entscheidungserheblichkeit
Es ist jedoch Aufgabe des BFH, durch Auslegung zu ermitteln, was Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 183/09, BFH/NV 2010, 2077). - FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …
Nur wenn ein als Arbeitszimmer genutzter Raum nicht der privaten Wohnung bzw. dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen zugerechnet werden kann, geht die Rechtsprechung nicht von einem häuslichen Arbeitszimmer aus (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X R 183/09, BFH/NV 2010, 2077).
