Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2010 - X B 183/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände

  • openjur.de

    Umfang des Eintritts der Rechtskraft; Bezeichnung der Streitgegenstände

  • Bundesfinanzhof

    Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

  • FG Nürnberg, 13.05.2009 - 5 K 1570/07
  • BFH, 11.05.2010 - X B 183/09



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 04.10.2012 - IV B 99/11  

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen nur bei Entscheidungserheblichkeit

    Es ist jedoch Aufgabe des BFH, durch Auslegung zu ermitteln, was Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 183/09, BFH/NV 2010, 2077).
  • FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09  

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines

    Nur wenn ein als Arbeitszimmer genutzter Raum nicht der privaten Wohnung bzw. dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen zugerechnet werden kann, geht die Rechtsprechung nicht von einem häuslichen Arbeitszimmer aus (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X R 183/09, BFH/NV 2010, 2077).
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