Rechtsprechung
   BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2; GewStDV vor 1983 § 1 Abs. 1 Satz 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1983 f. § 15 Abs. 2 Satz 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Besteuerung der Einnahmen von Künstlern und Schauspielern aus der Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerbliche Tätigkeit von Künstlern im Bereich der Werbung

  • Betriebs-Berater

    Gewerbliche oder selbständige Tätigkeit eines Künstlers in der Werbung

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GewStG § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewStDV vor 1983 § 1 Abs. 1 Satz 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1983 f. § 15 Abs. 2 Satz 1
    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 165, 362
  • NJW 1992, 1343
  • BB 1991, 2435
  • BB 1992, 1776
  • DB 1992, 614
  • BStBl II 1992, 353



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Wird zitiert von ... (26)  

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  • BFH, 21.04.1994 - IV R 99/93  

    Treuhänderische Tätigkeit eines Steuerberaters

    Die einheitliche Erfassung einer mehrere Einzeltätigkeiten umfassenden Betätigung ist nur dann geboten, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, daß nach der Verkehrsauffassung ein einheitlicher Betrieb anzunehmen ist (Senatsurteile vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353, und IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413).
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R  

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus -

    Beide Tätigkeitsbereiche bedingen sich gegenseitig (zu einer vergleichbaren Konstellation: BFHE 165, 362, 368), so dass die vom Kläger erzielten Einnahmen auch einkommensteuerrechtlich entsprechend dem Tätigkeitsschwerpunkt insgesamt als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu werten wären.
  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 7144/02  

    Erweiterte beschränkte Steuerpflicht; Berufsmotorsportler; Werbevertrag;

    Der BFH habe im Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90 zur Qualifikation einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt, dass sogar eine Entschädigung für die widerrechtliche Verwertung einer Fotografie für Werbezwecke Bestandteil der gewerblichen Einkünfte sei, wenn sie zu den ihrer Art nach typischen betrieblichen Werbetätigkeiten des Steuerpflichtigen gehöre.

    Ihre Bestätigung findet diese Auffassung darin, dass der BFH bei einem Showmaster auch die vertragliche Überlassung von Fotografien zu Werbezwecken als typische betriebliche Werbeaktivität und darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung einer Fotografie als im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Werbetätigkeit stehend dem gewerblichen Bereich zugeordnet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362; BStBl II 1992, 353).

  • FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04  

    Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag für Komparsen und Statisten

    Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460; vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).

    Der BFH hat den Einsatz von Schauspielern für Werbespots nicht als künstlerische Betätigung anerkannt, solange dort nicht die schauspielerische Leistung des Betreffenden, sondern der sachliche Inhalt des Textes oder der Bekanntheitsgrad des eingesetzten Schauspielers - oder bekannten Sportlers - im Vordergrund steht (BFH vom 11. Juli 1991, IV R 33/90 a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 14 K 7144/02  
    Der BFH habe im Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90 zur Qualifikation einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt, dass sogar eine Entschädigung für die widerrechtliche Verwertung einer Fotografie für Werbezwecke Bestandteil der gewerblichen Einkünfte sei, wenn sie zu den ihrer Art nach typischen betrieblichen Werbetätigkeiten des Steuerpflichtigen gehöre.

    Ihre Bestätigung findet diese Auffassung darin, dass der BFH bei einem Showmaster auch die vertragliche Überlassung von Fotografien zu Werbezwecken als typische betriebliche Werbeaktivität und darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung einer Fotografie als im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Werbetätigkeit stehend dem gewerblichen Bereich zugeordnet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362; BStBl II 1992, 353).

  • FG München, 23.01.2009 - 1 K 2390/07  

    Produktion urheberrechtlich geschützter Bühnenwerke als Gewerbebetrieb

    Bei der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt auch der Verkehrsauffassung erhebliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353).

    e) So ist der typische Schauspieler als Künstler anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 362, BStBl I11992, 353).

  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93  
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  • FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96  

    Quellensteuer auf Tournee-Sponsoring und Merchandising-Einkünfte

  • FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08  

    Leistungen eines als mittelalterlicher Nachtwächter kostümierten Stadtführers

  • BFH, 10.03.1993 - I R 96/92  
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00  

    Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin

  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06  

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

  • FG München, 16.05.2002 - 5 K 5281/97  

    Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Stuntteams; Stuntteamgeweblichtätig;

  • FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08  

    Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94  

    Krankenversicherung

  • FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06  

    Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als

  • FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08  

    Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99  

    Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in

  • FG München, 16.10.2003 - 5 K 1166/00  

    Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot; Künstlerische oder

  • FG München, 19.11.2003 - 10 K 1534/00  

    Stuntcoordinator ist gewerblich tätig; Gewerbesteuermessbetrag 1998

  • FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06  

    Gewerbesteuer bei einem Eiskunstläufer; Abgrenzung zwischen Gewerbe und

  • BFH, 27.11.1992 - IV B 129/91  
  • BFH, 14.04.1994 - I B 150/93  
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