Rechtsprechung
| BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2; GewStDV vor 1983 § 1 Abs. 1 Satz 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1983 f. § 15 Abs. 2 Satz 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Besteuerung der Einnahmen von Künstlern und Schauspielern aus der Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewerbliche Tätigkeit von Künstlern im Bereich der Werbung
- Betriebs-Berater
Gewerbliche oder selbständige Tätigkeit eines Künstlers in der Werbung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GewStG § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewStDV vor 1983 § 1 Abs. 1 Satz 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1983 f. § 15 Abs. 2 Satz 1
Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 165, 362
- NJW 1992, 1343
- BB 1991, 2435
- BB 1992, 1776
- DB 1992, 614
- BStBl II 1992, 353
Wird zitiert von ... (26)
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
Steuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit von Restauratoren
Eine künstlerische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt - abgesehen von weiteren Voraussetzungen - nur vor, wenn der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (vgl. hierzu insbesondere die BFH-Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353; IV R 15/90, BFHE 165, 216, BStBl II 1991, 889; IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413). - BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90
Einnahmen aus schauspielerischer Tätigkeit in der Werbung
Diese Anforderungen erfüllt der werbende Steuerpflichtige - wie der Senat mit Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353 entschieden hat - regelmäßig nicht, wenn sich seine Tätigkeit lediglich darauf beschränkt, die Rolle eines normalen Produktbenutzers zu sprechen oder zu spielen sowie lediglich den Gegenstand der Werbung anzupreisen; eine solche Rolle oder Aufgabe bietet regelmäßig einen zu geringen Spielraum für die Entfaltung einer eigenen schöpferischen Leistung von künstlerischem Rang. - BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97
"Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1971 IV R 139/66, BFHE 104, 314, BStBl II 1972, 335; vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474; vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BFHE 132, 77, BStBl II 1981, 170; vom 22. März 1990 IV R 145/88, BFHE 160, 253, BStBl II 1990, 643; vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353; vom 11. Juli 1991 IV R 15/90, BFHE 165, 216, BStBl II 1991, 889; vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413; vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).
- BFH, 21.04.1994 - IV R 99/93
Treuhänderische Tätigkeit eines Steuerberaters
Die einheitliche Erfassung einer mehrere Einzeltätigkeiten umfassenden Betätigung ist nur dann geboten, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, daß nach der Verkehrsauffassung ein einheitlicher Betrieb anzunehmen ist (Senatsurteile vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353, und IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413). - BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - …
Beide Tätigkeitsbereiche bedingen sich gegenseitig (zu einer vergleichbaren Konstellation: BFHE 165, 362, 368), so dass die vom Kläger erzielten Einnahmen auch einkommensteuerrechtlich entsprechend dem Tätigkeitsschwerpunkt insgesamt als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu werten wären. - FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 7144/02
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht; Berufsmotorsportler; Werbevertrag; …
Der BFH habe im Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90 zur Qualifikation einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt, dass sogar eine Entschädigung für die widerrechtliche Verwertung einer Fotografie für Werbezwecke Bestandteil der gewerblichen Einkünfte sei, wenn sie zu den ihrer Art nach typischen betrieblichen Werbetätigkeiten des Steuerpflichtigen gehöre.Ihre Bestätigung findet diese Auffassung darin, dass der BFH bei einem Showmaster auch die vertragliche Überlassung von Fotografien zu Werbezwecken als typische betriebliche Werbeaktivität und darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung einer Fotografie als im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Werbetätigkeit stehend dem gewerblichen Bereich zugeordnet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362; BStBl II 1992, 353).
- FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04
Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag für Komparsen und Statisten
Dies ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall festzustellen, wobei der allgemeinen Verkehrsauffassung ein besonderes Gewicht zukommt (Urteile vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413 und IV R 33/90, BStBl II 1992, 353;… vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460;… vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BStBl II 2005, 362).Der BFH hat den Einsatz von Schauspielern für Werbespots nicht als künstlerische Betätigung anerkannt, solange dort nicht die schauspielerische Leistung des Betreffenden, sondern der sachliche Inhalt des Textes oder der Bekanntheitsgrad des eingesetzten Schauspielers - oder bekannten Sportlers - im Vordergrund steht (BFH vom 11. Juli 1991, IV R 33/90 a.a.O.).
- FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 14 K 7144/02 Der BFH habe im Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90 zur Qualifikation einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt, dass sogar eine Entschädigung für die widerrechtliche Verwertung einer Fotografie für Werbezwecke Bestandteil der gewerblichen Einkünfte sei, wenn sie zu den ihrer Art nach typischen betrieblichen Werbetätigkeiten des Steuerpflichtigen gehöre.
Ihre Bestätigung findet diese Auffassung darin, dass der BFH bei einem Showmaster auch die vertragliche Überlassung von Fotografien zu Werbezwecken als typische betriebliche Werbeaktivität und darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung einer Fotografie als im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Werbetätigkeit stehend dem gewerblichen Bereich zugeordnet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362; BStBl II 1992, 353).
- FG München, 23.01.2009 - 1 K 2390/07
Produktion urheberrechtlich geschützter Bühnenwerke als Gewerbebetrieb
Bei der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt auch der Verkehrsauffassung erhebliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353).e) So ist der typische Schauspieler als Künstler anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 362, BStBl I11992, 353).
- BFH, 30.03.1994 - I R 53/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 17.01.1997 - II 97/96
Quellensteuer auf Tournee-Sponsoring und Merchandising-Einkünfte
- FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
Leistungen eines als mittelalterlicher Nachtwächter kostümierten Stadtführers …
- BFH, 10.03.1993 - I R 96/92
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 11 S 789/00
Aufenthaltserlaubnis für eine Tätigkeit als Show-Tänzerin
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06
Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen …
- FG München, 16.05.2002 - 5 K 5281/97
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Stuntteams; Stuntteamgeweblichtätig; …
- FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - L 16 KR 98/94
Krankenversicherung
- FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als …
- FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08
Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1419/99
Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Erwerbstätigkeit als Show-Tänzerin in …
- FG München, 16.10.2003 - 5 K 1166/00
Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot; Künstlerische oder …
- FG München, 19.11.2003 - 10 K 1534/00
Stuntcoordinator ist gewerblich tätig; Gewerbesteuermessbetrag 1998
- FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
Gewerbesteuer bei einem Eiskunstläufer; Abgrenzung zwischen Gewerbe und …
- BFH, 27.11.1992 - IV B 129/91
- BFH, 14.04.1994 - I B 150/93
