Rechtsprechung
| BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerfestsetzungsverfahren; Grundsatz "in dubio pro reo"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 5745/03
- BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines …
Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, die dem materiellen Recht oder dem Verfahrensrecht angehören kann, und deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234, und vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, jeweils m.w.N.).Damit wird aber kein Revisionszulassungsgrund dargetan, wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 234, und in BFH/NV 2007, 2241, jeweils m.w.N.).
- BFH, 21.11.2008 - IV B 150/07
Zum Verhältnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung von …
Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision, wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (…BFH-Beschlüsse vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234, und vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, jeweils m.w.N.). - BFH, 28.02.2008 - IV B 53/07
Änderung der Steuerfestsetzung wegen neuer Tatsachen - Rüge gegen offenbar …
Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision, wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (vgl. aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, unter 2.a. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 10.10.2008 - IV B 132/07
Schlüssige Rüge von Verfahrensmängeln - Verletzung der Sachaufklärungspflicht und …
Damit wird aber kein Revisionszulassungsgrund dargetan, wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234, und vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, jeweils m.w.N.). - BFH, 21.11.2008 - IV B 141/07
Verstoß der Vorinstanz gegen den klaren Inhalt der Akten
Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision, wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, m.w.N.). - BFH, 16.04.2008 - IV B 7/07
Darlegung von Verfahrensmängeln: mangelnde Sachaufklärung, Gehörsverletzung
Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision, wenn -wie im Streitfall- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, m.w.N.). - BFH, 11.09.2008 - IV B 113/07
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Rüge einer Divergenz
Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision, wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, m.w.N.). - FG Köln, 03.11.2010 - 4 K 4262/08
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.
Für diese Überzeugungsbildung ist erforderlich, dass das Gericht persönliche Gewissheit in einem Maße erlangt, dass es an sich mögliche Zweifel überwindet und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 11.07.2007 IV B 121/06, BFH/NV 07/2241), wobei der Richter nicht eine von allen Zweifeln freie Überzeugung anstreben darf, sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit überzeugen muss (…vgl. BFH-Urteil vom 24.03.1987 VII R 155/85, BFH/NV 1987, 560). - BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11
Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten …
b) Soweit die Klägerin einen weiteren Verfahrensfehler darin zu erkennen glaubt, dass das Verfahren entgegen dem FG auch ohne Antrag auf Wiedereinsetzung auf Grund der nicht ordnungsgemäßen Zustellung hätte fortgesetzt werden müssen, fehlt es schon an Ausführungen dazu, inwiefern das angefochtene Urteil nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts - wonach auch kein Wiedereinsetzungsgrund vorgetragen worden sei - auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann und es zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2007 IV B 76/05, BFHE 216, 507, BStBl II 2007, 466; vom 11. Juli 2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241, jeweils m. w. N.). - BFH, 08.09.2010 - X B 213/09
Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens - …
e) Von dem in dem BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV B 121/06 (BFH/ NV 2007, 2241) aufgestellten Grundsatz "in dubio pro reo" ist das FG nach alledem ebenfalls nicht abgewichen, da es keine Zweifel hatte (vgl. unter a). - BFH, 28.02.2008 - IV B 54/07
