Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 12.12.2007 - XI R 25/07  

    Rechtliches Gehör - Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist bei Aussetzungszinsen

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (§ 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.2007 - XI S 20/07  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; einstweilige Aussetzung der Vollziehung der

    Mit der hiergegen erhobenen Anhörungsrüge tragen die Antragsteller vor, der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit dem Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

    Soweit sie sich zur Begründung auf ihre Ausführungen im Verfahren XI S 19/07 gegen den Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 berufen, genügt dies nicht, um eine Gehörsverletzung in substantiierter Form darzutun, zumal die hier mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung des Senats über die AdV eigenständig und abweichend von dem Beschluss des Senats vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 über die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12).

  • BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08  

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im

    Das Recht auf Gehör gewährt keinen Anspruch auf "Erhörung" (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880).
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  • BFH, 07.04.2008 - I B 212/07  

    Darlegung einer Divergenz - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das rechtliche Gehör bezieht sich vor allem auf Tatsachen und Beweisergebnisse (§ 96 Abs. 2 FGO); darüber hinaus darf das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt nur stützen, wenn die Beteiligten zuvor Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.2007 - XI S 19/07  

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen für die Anordnung der

    Mit Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Beschwerdeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 13. November 2006 2 K 124/05 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 11.07.2007 - XI S 14/07  

    Keine Gewährung einer AdV nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Senat hat die von den Klägern und Antragstellern eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom heutigen Tag unter dem Aktenzeichen XI B 184/06 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 25.09.2007 - 1 K 2892/05  

    Rückzahlung eines vom Arbeitsamt zur Deckung des Unterhalts während einer

    Die Aufnahme eines Darlehens und dessen Tilgung stellen bei den Überschusseinkünften reine Verschiebungen von Vermögensposten dar und führen weder zu Einnahmen noch zu Werbungskosten (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 209/69, BStBl II 1972, 250; für Sonderausgaben BFH-Urteil vom 15. März 1974 VI R 252/71 BStBl II 1974, 513; vgl. zu Gewinneinkünften die BFH-Urteile vom 2. September 1971 IV 342/65, BStBl II 1972, 334;vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, [...]; Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. 383f, 400).
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