Rechtsprechung
   BFH, 11.10.2006 - IX B 68/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rügerecht durch rügeloses Verhandeln verwirkt

Verfahrensgang

  • FG Nürnberg, 19.01.2006 - IV 82/05
  • BFH, 11.10.2006 - IX B 68/06



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06  

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Soweit der Kläger dem entgegenhält, die Buchführung im Übrigen sei noch vorhanden und habe dem FG zur Einsichtnahme und zur "Auswertung" zur Verfügung gestanden, ist nicht erkennbar, inwiefern eine solche Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70) zu einer anderen Entscheidung in der Sache hätte führen können.
  • BFH, 17.11.2009 - VI B 74/09  

    Höhere Gewalt i.S.d. des § 110 Abs. 3 AO und Verfassungswidrikeit einer

    Da es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt, haben sie das Rügerecht durch das --aus der Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung ersichtliche-- rügelose Verhandeln zur Sache und damit durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; z.B. BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2007 - III B 64/05  

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge mangelnder

    Da es sich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt, hat er das Rügerecht durch das --aus der Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung ersichtliche-- rügelose Verhandeln zur Sache und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; z.B. BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91).
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  • BFH, 30.07.2007 - III B 161/06  

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Rüge

    Mit der Rüge, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht durch das Übergehen von Beweisanträgen verletzt, kann die vor dem FG rechtskundig vertretene Klägerin bereits deshalb nicht gehört werden, weil es sich um einen Verfahrensmangel handelt, der durch das rügelose Verhandeln zur Sache und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren geht (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; s. BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91).
  • BFH, 27.09.2007 - I B 61/07  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Eine solche ist gegeben, wenn im konkreten Einzelfall eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im Interesse der Allgemeinheit der Klärung bedarf (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121; vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91).
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