Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1993 - XI R 48/91   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Spieler als Gewerbetreibender? (§ 15 EStG )

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Zur Steuerpflicht von Einkünften aus Pokerspielen" von RA/StB/FAStR Tim Lühn, original erschienen in: BB 2012, 298 - 301.




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Wird zitiert von ... (9)  

  • FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11  

    Erfolgreicher Pokerspieler muss Gewinne versteuern // Steuerfreiheit nur für

    Poker sei - auch im Lichte des BFH-Urteils vom 11.11.1993 (XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622) - ein Geschicklichkeitsspiel.

    Das Entgelt kann erfolgsabhängig bestimmt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1993, XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622 m.w.N.).

    Das EStG verstehe unter Berufstätigkeit nur eine Tätigkeit, die gegen Entgelt ausgeübt werde, wenn ein Steuerpflichtiger nachhaltig Spielverträge abschließe (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1993, XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622 m.w.N.).

  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10  

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    d) Das unterscheidet Einnahmen, um die es hier geht, von solchen aus (Sport-) Wetten, Lotterie- und anderen Glücksspielen, soweit sie außerhalb einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit anfallen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469; vom 11. November 1993 XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, unter 2.; BFH-Beschluss vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m. w. N.; zu Spielgewinnen und Preisgeldern: Schmidt/Liebig, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1995, 162, 169 ff.; Ismer, Finanz-Rundschau - FR - 2007, 235; Theisen/Raßhofer, Festschrift für Spindler, 2011, S. 819; s. a. § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags NRW).
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 6 K 511/06  

    Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG

    Die Klägerin beruft sich dazu auf ein Urteil des BFH vom 11. November 1993 (XI R 48/01, BFH/NV 1994, 622), wonach eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bereits dann vorliege, wenn der Vergütungsgläubiger - wie hier die Fa. B - ein erfolgsabhängiges Entgelt erhalte.

    Eine gewerbliche Betätigung folgt nicht bereits aus der umsatzabhängigen Vergütung der Fa. B Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich aus dem von ihr zitierten BFH-Urteil vom 11. November 1993 (XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622) gerade nicht, dass schon die Vereinbarung einer umsatzabhängigen Vergütung zu einer gewerblichen Tätigkeit führt.

mehr
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 13 B 676/10  

    Verständlichkeit eines Bescheids über die Verpflichtung zur Feststellung des

    Danach geht die Finanzdirektion unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - vgl. Urteil vom 11. November 1993 - XI R 48/91 -, juris - davon aus, dass Pokergewinne steuerbar und zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu rechnen seien, wenn sie berufsmäßig erzielt würden; der Berufsspieler werde nämlich mit Gewinnungserzielungsabsicht tätig und beteilige sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er u. a. auf Grund des Umfangs seiner Spielertätigkeit und der erforderlichen Geschicklichkeit nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgehe.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10  

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    Er hat angenommen, dass beim Skat "über eine gewisse Dauer letztlich der gewinnt, der über die besseren Fertigkeiten verfügt." vgl. BFH, Urteil vom 11. November 1993 - XI R 48/91 -, Juris (Rn. 16).
  • FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07  

    Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3

    Die Beteiligung an vier Tafeln in 2002 und 2003, bei denen der Kl. in 2002 aus zwei Tafeln Einnahmen erzielte, stellt keine nachhaltige unternehmerische Betätigung im Sinne des gewerblichen Einkunftstatbestandes dar; insbesondere übte der Kl. nicht eine einem Berufsspieler (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11.11.1993 XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622) vergleichbare Tätigkeit aus.
  • FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04  

    Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden

    Ein Unternehmen nimmt am wirtschaftlichen Verkehr teil, wenn es eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar anbietet (vergleiche: BFH, Urteil vom 11. November 1993 - XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622 [623], m.w.N.).
  • BFH, 28.06.1996 - X B 148/96  
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  • BFH, 12.01.1998 - X B 276/96  
    Die behauptete Abweichung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 26. August 1993 V R 20/91 (BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54) und vom 11. November 1993 XI R 48/91 (BFH/NV 1994, 622) ist nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung entsprechend dargelegt (vgl. Gräber/Ruban, aaO, § 115 Rz. 63, m.w.N.).
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