Rechtsprechung
   BFH, 12.03.2004 - XI B 114/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 25.04.2002 - 16 K 12594/99
  • BFH, 12.03.2004 - XI B 114/02



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 21.04.2006 - VIII B 55/05  

    NZB: Kapitaleinkünfte - Zufluss von Zinsen

    Der Vortrag ist bereits deshalb unschlüssig, weil die Klägerin es unterlassen hat, innerhalb der Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 FGO darzulegen, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aus welchen Gründen sie an einer solchen Rüge gehindert war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 2004 XI B 114/02, juris, m.w.N.; zu den weiteren Anforderungen vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69).
  • BFH, 24.02.2005 - X B 183/03  

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge, ein Verzichtswille ist hierfür nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 2003 IV B 124/01, BFH/NV 2004, 519, und vom 12. März 2004 XI B 114/02, juris, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.2005 - X B 126/04  

    Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens bei mehrfacher Einlegung eines

    Ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 12. März 2004 XI B 114/02, juris Nr.: STRE200450507, m.w.N.).
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