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   BFH, 12.06.2012 - X B 51/11   

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    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Abziehbarkeit der in den Beitragsleistungen enthaltenen Finanzierungskosten als Sonderausgaben in den Fällen des Erwerbs eines zu Einkünften führenden Rentenrechts gegen laufende Beitragsleistungen




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12  

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ein besonderer Fall der Grundsatzrevision ist (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2012 IV B 70/11, BFH/NV 2012, 1412; vom 12. Juni 2012 X B 51/11, BFH/NV 2012, 1442), kommt eine Revisionszulassung aus den unter 1. dargelegten Gründen ebenfalls nicht in Betracht.
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