Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2007 - III B 138/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • FG Berlin, 28.06.2006 - 2 K 2007/01
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 05.03.2008 - VI B 95/07  

    Anderer Arbeitsplatz bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - Keine Rüge

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts setzt als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls voraus, dass über eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage zu entscheiden ist (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06  

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Ist das Urteil des FG --wie im Streitfall-- auf mehrere Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, juris, und vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2007 - III B 21/07  

    Auf Verfahrensmängel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
mehr
  • BFH, 16.10.2008 - III B 177/07  

    Anforderungen an die Rüge unzureichender Sachaufklärung

    Die Würdigung von Tatsachen und Beweisen ist dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 29.01.2009 - III B 1/08  

    Aufklärungspflicht hinsichtlich telefonischer Beendigung der Arbeitssuche

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG den vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies rechtzeitig zu rügen, so hat dies den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 101, 103, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2008 - I B 210/07  

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn wenn ein FG-Urteil auf mehrere Gründe gestützt wird, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, juris, und vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2008 - III B 61/07  

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung des

    Beruht das FG-Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 17.09.2008 - III B 49/07  

    Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldbescheids

    Eine Abweichung würde die Zulassung nur rechtfertigen, wenn sie für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 08.10.2008 - III B 148/07  

    Keine Revisionszulassung wegen materieller Fehler - Rügeverzicht - unterlassene

    Ist für ihn erkennbar, dass das FG den vor der mündlichen Verhandlung beantragten Beweis nicht erheben will und unterlässt er es, dies zu rügen, so hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 101, § 120 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2009 - IV B 129/08  

    Zur korrespondierenden Bilanzierung bei Darlehen des Gesellschafters an seine

    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt dieser Zulassungsgrund ebenfalls voraus, dass über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131).
  • BFH, 09.02.2010 - III B 148/09  

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch unzureichende Zeugenbefragung

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06  

    Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999

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