Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lexetius.com
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.04.1998 - XI 23/94
- BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98
Wird zitiert von ... (45)
- BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Zeitliche Voraussetzungen für die Entstehung eines Auflösungsverlustes bei …
c) Eine Kapitalgesellschaft kann unter Berücksichtigung der besonderen Zwecksetzung des § 17 EStG trotz der vorhandenen Aktivwerte auch dann als vermögenslos behandelt werden, wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) nicht mehr rechnen konnte (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).Eine ungewisse Verbindlichkeit liegt auch vor, wenn sich ein Gesellschafter gegenüber seiner Gesellschaft bei oder nach dem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft zu Nachschusszahlungen mit dem Ziel verpflichtet hat, dass die Gesellschaft bei Überschuldung konkursfrei abgewickelt werden soll (…zu nachträglichen Anschaffungskosten in diesem Fall vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1998 VIII B 2/97, BFH/NV 1998, 955, m.w.N., und Urteile in BFH/NV 2000, 561, unter 1. b der Gründe).
bb) Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der Aufwendungen, die dem Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft entstehen, rückwirkende Ereignisse i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) sein können (BFH-Urteile in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 3. der Gründe;… in BFH/NV 1999, 922; in BFH/NV 2000, 561) führt entgegen der Ansicht des Klägers zu keinem anderen Ergebnis.
cc) Auch auf das Urteil des erkennenden Senats in BFH/NV 2000, 561 kann sich der Kläger für seine abweichende Ansicht nicht berufen.
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
1. Verwertung der Maschinen des Einzelunternehmens des Klägers lt. Rechung der …
Diese Voraussetzungen sind, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162 ausgeführt hat, im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt; findet diese jedoch mangels Masse nicht statt, ist der auf einen Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurseröffnung entstanden (…BFH-Urteile vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459, m.w.N.; vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).Wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z.B. Urteile in BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; in BFH/NV 2000, 561).
Gegenstand einer Einlage kann auch die Tilgung einer Verbindlichkeit der Kapitalgesellschaft durch den Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person sein (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 8. Juni 1937 I A 378/36, RFHE 41, 274; BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 561, m.w.N.).
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
Schuldzinsen bei Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
b) Die Schuldzinsen sind solange als Werbungskosten abziehbar, bis die Beteiligung veräußert wird (BFH-Urteil vom 9. August 1983 VIII R 276/82, BFHE 139, 257, BStBl II 1984, 29, ständige Rechtsprechung) oder bis die GmbH aufgelöst und --regelmäßig-- vollbeendet ist (…vgl. u.a. BFH-Urteile vom 19. Januar 1993 VIII R 74/91, BFH/NV 1993, 714, m.w.N.; vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561, unter 2.c aa der Gründe; in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 2.a bb der Gründe).Ob dies auch dann gilt, wenn die Gesellschaft zwar vermögenslos, aber noch nicht im Handelsregister gelöscht ist, kann der Senat im Streitfall offen lassen (…zum Streitstand vgl. etwa Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., § 60 Rz. 6; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 I R 318-319/83, BFHE 148, 158, BStBl II 1987, 310, unter II.B.2. der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 561, unter 2.c cc der Gründe, m.w.N.).
Es reicht nicht aus, dass unter den gegebenen Umständen der Geschäftsführer der GmbH Konkursantrag hätte stellen müssen oder dass ein solcher bei vernünftiger Beurteilung zu erwarten war (vgl. dazu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 561, unter 2.c aa der Gründe).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
1979
Wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z.B. Urteile in BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).Unter diesen Voraussetzungen können nicht nur Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung anzusetzen sein, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als Nachschüsse (§§ 26 ff. des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) oder verdeckte Einlagen zu werten sind (…vgl. dazu Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 17 Rz. 164), sondern auch Zahlungen, die der Gesellschafter einer GmbH nach der Auflösung der Kapitalgesellschaft ohne eine zuvor begründete Verpflichtung zur Tilgung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft beispielsweise mit dem Ziel leistet, eine konkursfreie Abwicklung der Gesellschaft zu ermöglichen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 561, m.w.N.).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, …
Wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z.B. Urteile in BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561). - BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen …
Diese sei aber selbst dann zu bejahen, wenn die Abwicklungsaufwendungen (auch) der geschäftlichen Reputation oder der Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/ NV 2000, 561).Wenn der BFH, worauf sich die Kläger berufen, entschieden hat, dass Abwicklungsaufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sein können, wenn sie auch der geschäftlichen Reputation oder der Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienen (BFH-Urteil in BFH/ NV 2000, 561), so ist dies lediglich dahin zu verstehen, dass diese hinzukommenden Motivationsgründe das Vorliegen von nachträglichen Anschaffungskosten nicht ausschließen; sie können jedoch nicht eine fehlende Veranlassung durch das konkrete Gesellschaftsverhältnis ersetzen.
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93
Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, …
Wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z.B. Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561). - FG Saarland, 16.02.2001 - 1 K 97/00
Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation
Zudem habe ein weiteres BFH-Urteil vom 12. Dezember 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561 trotz der im Wesentlichen bereits vollzogenen Abwicklung einer GmbH erst zwei Jahre später zur Vermeidung eines Konkurses geleistete Steuernachzahlungen der Gesellschafter noch als nachträgliche Anschaffungskosten verlusterhöhend berücksichtigt (Bl. 63).Maßgebend muss dann der Zeitpunkt sein, ab welchem feststeht, dass der Gesellschafter keinerlei Liquidationserlös mehr erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264).
Das ist stets dann der Fall, wenn offenkundig wird, dass der Gesellschafter einer GmbH seine Aufwendungen zum Erwerb seiner Beteiligung nicht zurückerhalten wird und seine Rückgriffsforderungen gegen die Gesellschaft aus einer krisenbestimmten Darlehenshingabe und/oder aus der Inanspruchnahme aus einer ebenso krisenbestimmten Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der GmbH wertlos geworden sind (…BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; BFH/NV 2000, 561).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, …
Wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z.B. Urteile in BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561). - FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00
1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und …
Dabei fallen unter derartige nachträgliche Anschaffungskosten nicht nur solche Aufwendungen zur Tilgung von Gesellschaftsverbindlichkeiten, zu deren Leistung sich der oder die Gesellschafter schon vor oder bei der Fassung des Auflösungsbeschlusses verpflichtet haben, sondern auch solche, die die Gesellschafter erst nach der Fassung dieses Beschlusses freiwillig eingegangen sind, um auf diese Weise einen Konkurs der Kapitalgesellschaft zu vermeiden (…BFH-Beschluss vom 9. Februar 1998 VIII B 2/97, BFH/NV 1998, 955; Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).Maßgebend ist deshalb, ob und wann dem Gesellschafter kraft Gesellschaftsrechts ein Anspruch auf Auskehrung des noch verteilungsfähigen Gesellschaftsvermögens, z.B. eines Liquida-tionsüberschusses, zu- bzw. feststeht, dass der Gesellschafter keinen Liquidationserlös erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264).
Im Falle einer ordnungsgemäßen Liquidation wird dies häufig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation feststehen (BFH, BFH/NV 2000, 561).
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2000 - 4 K 264/98
Verlust aus wesentlicher Beteiligung bei laufender Außenprüfung
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 8/02
Wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG; Haftung für Gesellschaftsschulden
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
- FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98
Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03
Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG Nürnberg, 30.09.2009 - III 184/06
Kein Werbungskostenabzug für Bürgschaftsaufwendungen des an der GmbH wesentlich …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1835/09
Auflösung einer GmbH - Zeitpunkt der Verlustentstehung
- BFH, 28.01.2002 - VIII B 63/01
Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation
- OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 124/02
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 1 K 71/07
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG: …
- FG Münster, 07.10.2003 - 13 K 6898/00
Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) …
- FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
Keine Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG durch freiwillige …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten …
- OLG Köln, 20.04.2003 - 13 U 124/02
Fortbestehende Bürgenhaftung trotz Löschung der Hauptschuldner-GmbH nach Schluss …
- FG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 K 6167/00
Liquidationsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Nachträgliche …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2005 - 1 K 135/02
Unterhaltszahlungen für zurückliegende Jahre als außergewöhnliche Belastung; …
- FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs - nachträgliche …
- FG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - 3 K 253/05
Wesentliche Beteiligung: keine nachträglichen Anschaffungskosten eines nur …
- FG Saarland, 13.06.2000 - 1 K 81/00
Darlehenszinsen als nachträglicher Auflösungsverlust nach § 17 EStG
- FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen des § 17 EStG ohne dem …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 4 K 2792/97
Zur Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten nach Auflösung einer GmbH sowie …
- FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
- FG München, 02.11.2006 - 13 K 190/04
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes aus der Beteiligung an einer GmbH; …
- FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung
- FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
Veräußerungsgewinn; Wesentliche Beteiligung; Anschaffungskosten; Schuldübernahme; …
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung …
- FG Nürnberg, 23.01.2003 - VI 187/00
Ermittlung des Veräußerungsverlusts; Wertansatz bei auflösend bedingtem …
- FG Münster, 24.04.2001 - 15 K 6099/99
Auflösungsverlust bei Liquidation einer GmbH
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
