Rechtsprechung
   BFH, 12.12.1996 - X R 65/95   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1-2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 23 Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 4 Satz 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Spekulationsgewinn - Abziehbare Werbungskosten - Planungsaufwendungen vor Veräußerung eines unbebauten Grundstücks - Abziehbarkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

  • Betriebs-Berater

    Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 4 S 1, EStG § 9 Abs 1
    Architekt; Baugenehmigung; Spekulationsgewinn; Werbungskosten

Verfahrensgang

  • FG Köln, 15.02.1995 - 11 K 2685/93
  • BFH, 12.12.1996 - X R 65/95

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 182, 363
  • BB 1997, 1350
  • BB 1997, 1569
  • DB 1997, 1443
  • BStBl II 1997, 603



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/00  

    Steuerrecht - Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

    a) Werbungskosten i.S. der §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4 Satz 1 EStG in der im Streitjahr maßgeblichen Fassung sind - in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37) und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten - grundsätzlich alle durch ein Spekulationsgeschäft i.S. des § 23 EStG veranlasste Aufwendungen (Senatsurteil vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603, m.w.N.; Blümich/Glenk, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 23 EStG Rz. 164 f.; Warnke in Lademann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Anm. 341 ff.; Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 23 EStG Rz. 170 f.; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, § 23 EStG Anm. 288; Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, 4. Aufl. 2004, § 23 Rz. 19; einschränkend Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl. 2004, § 23 Rz. 82; Crezelius in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 Rn. E 22), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des angeschafften Wirtschaftsgutes gehören (vgl. BFH-Entscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237, 238, und vom 20. April 1995 X B 334/94, BFH/NV 1995, 965).

    Andererseits sind nicht alle Aufwendungen abzugsfähig, die - etwa im Sinne einer nicht wegzudenkenden Bedingung (conditio sine qua non) - ohne die Anschaffung des tatsächlich veräußerten Gegenstands nicht entstanden wären (Senatsurteil in BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603).

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10  

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Zum anderen erfolgt die Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG zeitpunktbezogen; aufgrund dieser einkunftsartbedingten Besonderheit kommt eine Berücksichtigung von Schuldzinsen, die nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG angefallen sind, entgegen der Auffassung des FA bei den Einkünften nach § 23 EStG nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 X R 22/00, BFHE 206, 406, BStBl II 2005, 91; vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BFHE 182, 363, BStBl II 1997, 603; Blümich/Glenk, § 23 EStG Rz 181, 195).
  • FG München, 22.07.2003 - 6 K 4124/01  

    Schuldzinsenabzug bei Zwischenerwerb einer Immobilie

    Nach Ansicht des Senats kommt es deshalb für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen, die unabhängig von der Art. der Nutzung entstehen, nicht darauf an, ob das Objekt in der Zeit zwischen An- und Verkauf zu privaten, zu neutralen Zwecken oder überhaupt nicht genutzt worden ist (ebenso Blümich/Glenk, § 23 EStG , Rz. 168; Warnke, DStR 1998, 1073; a.A. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.12.1996 X R 65/95, BFHE 182, 363 , BStBl II 1997, 603 ).
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  • FG München, 11.07.2007 - 1 K 2789/05  

    Vermietung - Schuldzinsen nach Veräußerung nur teilweise abziehbar

    Der streitige Betrag der Schuldzinsen kann unstreitig auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden, weil die Schuldzinsen insoweit auf den Zeitraum erst nach der Veräußerung des hälftigen Wohnungsanteils entfallen und damit nicht innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juni 2004 X R 22/00, BStBl II 2005, 91;vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 603).
  • FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98  

    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer

    Sie hatten vielmehr durchaus wertsteigernden Charakter, der sich auch, soweit es zu einer Veräußerung innerhalb der Zweijahresfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 a EStG gekommen wäre, bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns ausgewirkt hätte (dazu BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 6039 und der im Fall der Veräußerung nach Überschreiten der Zweijahresfrist die Preisgestaltung des dann in der nicht steuerbaren privaten Vermögenssphäre liegenden Veräußerungsgeschäfts betreffend das Grundstück E-Straße maßgeblich zugunsten der Kläger beeinflusst hätte.
  • FG Köln, 08.12.2000 - 7 K 1262/98  

    Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen ein Spekulationsgeschäft

    Werbungskosten im Sinne der §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 3 Satz 1 EStG sind - in Angleichung an das für alle Überschußeinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten - grundsätzlich alle durch ein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 23 EStG veranlaßte Aufwendungen, die nicht zu den - nachträglichen - Anschaffungs- oder Herstellungskosten des angeschafften Wirtschaftsgutes gehören (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 603).
  • FG München, 07.10.2003 - 2 K 3982/00  

    Werbungskosten; vergebliche, vorweggenommene Vermietungsabsicht; bedingte

    Es sei unschädlich dass die Vermietungsabsicht danach aufgegeben worden sei (Hinweis auf BFH Urteil vom 12.12.96 X R 65/95, BStBl II 1997, 603).
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