Rechtsprechung
   BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    § 17 EStG - Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung - Darlehensgewährung einer GmbH I an eine dem Gesellschafter nahestehende GmbH II - Verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter der GmbH I - Gleichzeitig Behandlung als nachträgliche Anschaffungskosten des nahestehenden Gesellschafters der GmbH II - Mittelbare verdeckte Einlage der Darlehensvaluta in das Vermögen der GmbH II

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mittelbare verdeckte Einlage erhöht Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, Darlehen oder Bürgschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2 S 1
    Anschaffungskosten; Drittaufwand; Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

  • FG Düsseldorf, 05.08.1993 - 14 K 230/88
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 194, 130
  • BB 2001, 504
  • DB 2001, 573
  • BStBl II 2001, 234



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05  

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    Die Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren verdeckten Einlage von Vermögensvorteilen, die einem GmbH-Gesellschafter von Seiten einer nahestehenden Person zugewendet worden sind, die ihrerseits GmbH-Gesellschafter ist (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234), ist auf die hier zu beurteilenden Fälle weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.

    Zum anderen geht sie davon aus, dass der Gesellschafter die als verdeckte Einlage zu beurteilende Leistung an die Gesellschaft nicht selbst erbringen muss und dass es insoweit genügt, wenn die Leistung durch eine ihm nahestehende Person erbracht wird und in der Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Gesellschaft zugleich eine --entgeltliche oder unentgeltliche-- Zuwendung an den oder die Gesellschafter zu sehen ist (BFH-Urteil in BFHE 194, 130, 133 f., BStBl II 2001, 234, 236).

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00  

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

    aa) Zwar hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung zum Bereich des § 17 EStG die Auffassung vertreten, dass der Begriff der Anschaffungskosten im Sinne dieser Vorschrift mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen ist und demgemäß als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht kommen, die auf der Ebene der (Kapital-)Gesellschaft als Nachschüsse (vgl. § 26 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch sonstige, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Aufwendungen des Gesellschafters, sofern diese nicht Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG sind (aus jüngerer Zeit vgl. z.B. Senatsurteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348, unter II. 3. a der Gründe; vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234, unter 1. der Gründe; vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286, unter II. der Gründe, und vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, unter II. 2. und 3. der Gründe).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06  

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
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  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06  

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06  

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen, vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
  • FG Münster, 11.09.2003 - 14 K 1360/03  

    Anschaffungskosten der Beteiligung an einer KapG und Drittaufwand

    Wenn die G-B1.H.-KG das der GfJ.-N. GmbH von der Stadtsparkasse S. gewährte Darlehn i.H.v. 440.000 DM nach der in dem bestandskräftigen F-Bescheid der G-B1.H.-KG für 1998 vom 12.10.1999 geäußerten Ansicht des Bekl. ohne Gegenleistung übernommen habe, habe die G-B1.H.-KG dem Kl. nach dem Urteil des BFH vom 12.12.2000 - VIII R 62/93 - BStBl. II 2001, 234 und der Verfügung der OFD Kiel vom 28.08.2001 etwas zugewendet.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (in BStBl. II 2001, 234, 235 m.w.N.) ist der Begriff der AK in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen.

    Die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft beruht in diesem Fall auf einer gleichzeitig vollzogenen Vermögensübertragung der nahe stehenden Person auf die Gesellschafter und der Gesellschafter auf die Gesellschaft (BFH, in BStBl. II 2001, 234, 236 m.w.N.).

    Vielmehr leistete die G-B1.H.-KG - anders als der Dritte in dem dem BFH-Urteil, in BStBl. II 2001, 234 zu Grunde liegenden Sachverhalt - aus eigenwirtschaftlichem Interesse an die GfJ.-N. GmbH.

  • FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10  

    Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung

    Es genüge, wenn diese durch eine ihm nahe stehende Person erbracht werde und in der Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Gesellschaft zugleich eine Zuwendung an die Gesellschafter zu sehen sei (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII 62/93, BStBl II 2001, 234).

    Als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sind insbesondere solche Aufwendungen des Gesellschafters anzusetzen, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlagen zu werten sind (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/92, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).

    Bestehen verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem leistenden Dritten und den Gesellschaftern, kann es sich insbesondere um eine unentgeltliche Zuwendung an die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft handeln (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/92 BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).

  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01  

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Wenn Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209, unter 1.; vom 20. Januar 1987 IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428, unter I.), kann hierfür auch der Zeitraum einer sog. "logischen Sekunde" ausreichend sein (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, zu § 17 EStG; vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234, unter 3. zur verdeckten Einlage).
  • BFH, 22.03.2010 - VIII B 204/09  

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Vorteilszuwendung der

    Steht indes von vornherein fest, dass eine Rückzahlungsverpflichtung nicht begründet werden sollte, liegt bereits in der Hingabe der "Darlehensmittel" eine Vorteilszuwendung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06  

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
  • FG Köln, 25.08.2005 - 6 K 3210/01  

    Verdeckte Einlage des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine GmbH

  • FG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - 3 K 253/05  

    Wesentliche Beteiligung: keine nachträglichen Anschaffungskosten eines nur

  • FG Hessen, 25.02.2008 - 9 K 577/03  

    Steuerliche Behandlung inkongruenter Gewinnausschüttungen - kein

  • FG Brandenburg, 19.09.2001 - 2 K 1874/98  

    Öffentliche Fördermittel keine Einlage

  • FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01  

    Veräußerungsgewinn; Wesentliche Beteiligung; Anschaffungskosten; Schuldübernahme;

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2003 - 2 K 1615/00  

    Einlagefähige Wirtschaftsgüter; Gliederungsrechtliche Behandlung verdeckter

  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09  

    Einkommensteuer 2005

  • FG Sachsen, 28.05.2003 - 2 K 1615/00  
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