Rechtsprechung
| BFH, 13.02.2003 - IV R 49/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Tätigkeit eines Sprachheilpädagogen ist keinem Katalogberuf ähnlich - Rechtsprechung des BVerfG zur Umsatzsteuer nicht auf die Einkommensteuer übertragbar - Sprachheilpädagogin kann unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben
- NWB SteuerXpert START
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 2
Einkünfte einer Sprachheilpädagogin in Niedersachen im Jahr 1994 als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkunftsart einer Sprachheilpädagogin
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Sprachheilpädagoge - heilberufsähnliche oder selbständige unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit?
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 747/98
- BFH, 13.02.2003 - IV R 49/01
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 202, 70
- BB 2003, 1653
- DB 2003, 2208
- BStBl II 2003, 721
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit
Der BFH habe in diesem Zusammenhang zu Unrecht ausgeführt, dass es bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer gehe und dass dies nicht auf die Ertragsbesteuerung übertragen werden könne (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 49/01, BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721, und BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).Die Klägerin verweist mithin selbst darauf, dass die von ihr aufgeworfene Fragestellung durch den BFH in den von ihr genannten Entscheidungen in BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721 und in BFH/NV 2004, 783 bereits geklärt ist.
- BFH, 05.04.2005 - IV B 89/03
Gewerbeertragsteuer - keine AdV
a) Zum wiederholten Male hat der Senat ausgeführt (Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 49/01 BFHE 202, 70, BStBl II 2003, 721 unter 3., sowie zuletzt die Beschlüsse in den vom Kläger zitierten Verfahren vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, und vom 28. Juli 2004 IV B 94/02, nv), dass die Entscheidungen des BVerfG zu § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- (Beschlüsse vom 10. November 1999 2 BvR 1820/92, BStBl II 2000, 158, und vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90, BVerfGE 101, 132, BStBl II 2000, 155) nicht auf die Einkommen- und Gewerbesteuer zu übertragen sind. - FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3332/06
Gewerbesteuerpflicht der Einnahmen eines selbständigen Buchhalters - Buchhalter …
Erfordert die Ausübung des Katalogberufes eine Erlaubnis oder ist sie ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, liegt ein ähnlicher Beruf nur vor, wenn auch diese ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder vergleichbaren Sanktionen unterliegt, wenn sie ohne Erlaubnis ausgeübt wird (BFH, Urteile vom 13.02.2003 IV R 49/01, BStBl II 2003, 721;… vom 29.11.2001 IV R 65/00 a.a.O.; vom 05.06.1997 IV R 43/96, BStBl II 1997, 681).Mit der Privilegierung der Katalogberufe durch § 18 EStG hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass die betreffenden Berufsträger - wie auch vorliegend der Steuerberater - zum Erwerb ihrer hohen und breit angelegten Qualifikation in der Regel eine längere Ausbildungszeit auf sich nehmen mussten und in dieser Zeit meist keine Einkünfte hatten (BFH, Urteil vom 13.02.2003 IV R 49/01 a.a.O. mit weiteren Nachweisen.).
- FG Baden-Württemberg, 18.08.2003 - 12 K 348/02
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Dentalhygienikerin
Entgegen der Auffassung des beklagten Finanzamtes ist der Verweis auf § 18 Abs. 1 EStG somit für Zwecke der Umsatzsteuer so auszulegen, dass der Unternehmer nicht mehr alle Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllen muss (vgl. auch BFH Urteil vom 13.02.2003 IV R 49/01, noch nicht veröffentlicht).
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