Rechtsprechung
| BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auflösung einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung - Auflösungsverlust durch Ausfall von Darlehen - Voraussetzung: Durch Gesellschaftsverhältnis veranlaßter Verlust - Vier Fallgruppen: In der Krise eingeräumtes oder stehengelassenes Darlehen, krisenbestimmtes Darlehen, finanzplanmäßig gewährter Kredit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Eigenkapitalersetzendes Darlehen
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 17
Zu den Tatbestandsvoraussetzungen eigenkapitalersetzender Darlehen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 11.12.1997 - V 441/94
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 189, 390
- NJW-RR 2000, 249
- NZI 2001, 52
- BB 1999, 1959
- DB 1999, 2190
- BStBl II 1999, 724
Wird zitiert von ... (46)
- BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen
d) Eine Veranlassung der Darlehensgewährung "durch das Gesellschaftsverhältnis" hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung dann angenommen, wenn das Darlehen nach zivilrechtlichen Grundsätzen eigenkapitalersetzenden Charakter hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, und vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).Das FG wird deshalb im zweiten Rechtsgang ermitteln müssen, wann genau (im Laufe des Jahres 1990) die Krise (zum Begriff der Krise z.B. Senatsurteile in BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, unter 2. a, aa; vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, unter II. 2. b; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348, unter II. 3. b und e, cc, ccc;… zu den Krisenindizien vgl. z.B. Lutter/ Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 14. Aufl., § 32a/b Rz. 23 f., m.w.N.) eintrat und der Kläger die Möglichkeit hatte, die den Kriseneintritt bestimmenden Umstände bei Wahrnehmung seiner Verantwortung für eine ordnungsgemäße Finanzierung zu erkennen (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, unter 2. b, dd; BGH-Urteil vom 7. November 1994 II ZR 270/93, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1995, 38).
Angesichts der mit der Gesellschafterstellung verbundenen Verantwortlichkeit für eine seriöse Finanzierung kann demnach nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen angenommen werden, dass eine solche Erkenntnismöglichkeit nicht bestanden habe (BGH-Urteil in GmbHR 1995, 38; Senatsurteil in BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, unter 2. b, dd).
- BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00
Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig
Dieser im Wege der extensiven Auslegung des § 17 EStG gewonnene und am spezifischen Zweck der genannten Norm orientierte erweiterte Anschaffungskostenbegriff (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile in BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348, unter II. 3. a der Gründe, und vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, unter 2., vor a der Gründe: "... auf der Grundlage einer normspezifischen und durch das objektive Nettoprinzip bestimmten extensiven Auslegung des Begriffs der nachträglichen Anschaffungskosten" i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG; vgl. ferner auch BFH-Beschluss vom 16. Mai 2001 I B 143/00, BFHE 195, 351, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 2001, 604, mit Anmerkung Dötsch) darf indessen entgegen früherer Äußerungen der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1963 IV 287/60 U, BFHE 79, 184, BStBl III 1964, 299, und vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257) nicht dahin gehend missverstanden und verallgemeinert werden, dass er auch außerhalb des (nur die im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen betreffenden) Anwendungsbereichs des § 17 EStG Geltung beanspruche. - BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05
Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung
Beide Darlehen wurden in einer Situation gegeben, in der die Konkursreife der Gesellschaft noch nicht eingetreten war, die Rückzahlung der Darlehen aber angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in dem Maße gefährdet war, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko einer Kreditgewährung zu den selben Bedingungen wie der Kläger nicht mehr eingegangen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 198, 390, BStBl II 1999, 724).
- BFH, 20.04.2005 - X R 2/03
Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der …
Bei diesen Darlehen handelte es sich daher --wenn sie gewährt wurden (vgl. unten 3.a und b)-- um solche, die in der "Krise" der Gesellschaft (vgl. zur Definition der "Krise" § 32a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--, sowie BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, unter 2.a, aa der Gründe) hingegeben wurden und mithin Eigenkapital ersetzenden Charakter hatten. - BFH, 16.05.2001 - I B 143/00
Forderungsverzicht durch GmbH-Gesellschafter
Deshalb verwendet der VIII. Senat in diesem Bereich einen "normspezifischen Anschaffungskostenbegriff" (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724, 725; Gschwendtner, Beihefter zu DStR Nr. 32/1999, 3 f.), der dahin geht, dass speziell für Zwecke des § 17 EStG der Verlust eines kapitalersetzenden Darlehens den Anschaffungskosten der Beteiligung zuzuordnen ist. - FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04
Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine …
Ist allerdings der das Darlehen gebende Arbeitnehmer Geschäftsführer einer GmbH, an der er in einem nicht nur unbedeutenden Umfang selbst beteiligt ist, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich davon auszugehen, dass die Hingabe des Darlehens nicht durch die berufliche Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern durch seine Gesellschafter-Stellung veranlasst ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 ;… vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 19. April 2005 3 K 5016/03, EFG 2005, 1535 ).Es handelt sich hierbei regelmäßig um ein sog. kapitalersetzendes Darlehen i. S. der §§ 32, 32a GmbHG , dessen Verlust daher grundsätzlich weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, noch bei denen aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 in BStBl II 1999, 724 und vom 19. Mai 1992 VIII R 16/88, BStBl II 1992, 902 ).
Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BFH ist dies a) bei einem in der Krise gegebenen Darlehen, b) bei einem in der Krise stehengelassenen Darlehen, c) bei einem krisenbestimmten Darlehen oder d) bei einem sog. Finanzplandarlehen der Fall (vgl. zu den einzelnen Darlehenskategorien BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 ).
Liegt ein in diesem Sinne krisenunabhängiges Finanzplandarlehen vor, ist es nicht nur von vornherein - also bereits mit seiner Hingabe - gesellschaftsrechtlich als Haftkapital gebunden; auch für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung ist davon auszugehen, dass es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 in BStBl II 1999, 724 ).
- BFH, 29.05.2008 - IX R 62/05
Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, …
Dazu zählt auch eine Wertminderung des Rückzahlungsanspruchs aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, unter 2. a, m.w.N.; vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl 1999, 724, unter 2.). - FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04
Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen …
Die von der Rechtsprechung für Gesellschafterdarlehen entwickelten Grundsätze und Fallgruppen gelten entsprechend (BFH-Urteile vom 13. Juli 1999, VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724;vom 26. Januar 1999, VIII R 50/98, BStBl II 1999, 559;… BFH-Beschluss vom 15. Mai 2006 VIII B 186/04, amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen -BFH/NV- 2006, 1472).Die Rechtsprechung des BFH stellt für die Frage der gesellschaftlichen Veranlassung ausschließlich darauf ab, ob das Darlehen bzw. die Bürgschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen Eigenkapitel ersetzenden Charakter hat (…BFH-Urteil vom 24. April 1997, a.a.O.;vom 10. November 1998, VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348 und vom 13. Juli 1999, a.a.O.).
Die objektive Beweislast im Sinne der Feststellungslast sowohl für das Vorliegen eines Kapital ersetzenden Darlehens zur Feststellung dem Grunde nach als auch für den Zeitpunkt der Umqualifikation im Hinblick auf die Bewertung liegt bei dem die nachträglichen Anschaffungskosten geltend machenden Gesellschafter (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999, BStBl II 1999, 724; BFH-Urteil vom 7. Juli 1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 333).
- BFH, 22.02.2005 - VIII R 41/03
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung von weniger als fünf Jahren
Eine Bürgschaft, die zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft noch nicht in der Krise befand, kann eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen, wenn sie bei Eintritt der Krise stehen gelassen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, m.w.N.; vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).Das FG wird im zweiten Rechtsgang klären und ggf. nach den Grundsätzen der Feststellungslast (objektiven Beweislast) entscheiden müssen, ob für die Bürgschaften des Klägers vor dem Hinzuerwerb des zweiten Geschäftsanteils eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt war (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724; vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 2547/00
Voraussetzung für Finanzplankredit als Eigenkapital ersetzendes Darlehen
Von einem Finanzplankredit könne nach den Ausführungen des BFH in seinem Urteil - BStBl II 1999, 724 - unter Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung nur bei einer Mindestbindungsdauer von 10 Jahren ausgegangen werden.Eine Veranlassung der Darlehensgewährung durch das Gesellschaftsverhältnis hat die ständige Rechtsprechung des BFH, der der Senat trotz der hieran geäußerten Kritik (…vgl. Schmidt/Weber-Grellet, EStG , 22. Aufl., § 17 Rz. 173) folgt, dann angenommen, wenn das Darlehen nach zivilrechtlichen Grundsätzen eigenkapitalersetzenden Charakter hat (vgl. BFH-Urteile, BStBl II 1999, 339; vom 13. Juli 1999 - VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724;… BFH/NV 2001, 589 ).
Da die Kläger selbst nach ihrem Vorbringen im Klageverfahren vortragen, es sei nicht von einer Krisenfinanzierung und einem eigenkapitalersetzenden Darlehen im engeren Sinne, sondern von einer äeigenkapitalgleichen Finanzierungshilfe im Sinne einer gesplitteten Einlage bzw. einem Finanzplankredit auszugehen, sieht der Senat keine Veranlassung, näher auf eine Krisenfinanzierung im eigentlichen Sinne einzugehen, zumal sich die GmbH bei Darlehensgewährung noch nicht in der Krise befand, sich eine Krisenbestimmung weder dem Darlehensvertrag, noch dem Sachvortrag der Kläger entnehmen lässt und auch nur hilfsweise vorgetragen wird, der Kläger hätte zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kenntnis von der Gefährdung seiner Forderung diese - nach außerordentlicher Kündigung - einziehen können, sie aber nicht eingezogen (vgl. BFH BStBl II 1999, 724).
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 95/07
Keine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn Ereignis schon bei …
- FG Hamburg, 14.12.2004 - III 423/03
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen eigenkapitalersetzender Darlehen
- BFH, 23.05.2008 - IX B 260/07
Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unzulässige Rügen - Unterschiede von in der …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten …
- FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 16 K 1393/07
Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung; …
- FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der …
- FG München, 05.11.2007 - 1 K 5361/04
Berücksichtigung des einer GmbH gewährten Gesellschafterdarlehens als …
- FG Niedersachsen, 25.01.2001 - 5 K 65/95
Voraussetzungen eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs.1 und 4 EStG
- FG München, 05.11.2008 - 1 K 5361/08
- BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10
Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und …
- FG Köln, 15.08.2007 - 4 K 1873/04
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes aus der Auflösung einer …
- BFH, 25.05.2011 - IX R 54/10
Nachträgliche Anschaffungskosten
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 2558/04
Das zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG …
- FG München, 21.04.2009 - 13 K 1756/07
Zurechnung von Gesellschaftsanteilen beim Treugeber - Zeitpunkt der …
- FG Niedersachsen, 21.01.2005 - 11 K 621/03
Zum Ansatz eigenkapitalersetzender Darlehen als Anschaffungskosten i.R. des § …
- FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 6536/04
Nachträgliche Anschaffungskosten; Beteiligung; Inanspruchnahme; Bürgschaft; …
- FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 2 K 1641/08
Zur Berücksichtigung einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten
- FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 1566/09
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Auflösungsverlust; Wesentlicher …
- FG Düsseldorf, 19.10.1999 - 13 K 7553/95
Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise - …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- FG Köln, 26.06.2007 - 8 K 898/07
Einordnung der Erzielung von Zinseinnahmen unter die Einkunftsart "Einkünfte aus …
- FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 4811/05
Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3183/05
Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen - Zeitpunkt der Realisierung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 2 K 2455/02
Darlehensverlust bei Private Company Limited
- FG Düsseldorf, 24.11.2005 - 12 K 6109/02
Rückwirkendes Ereignis; Veränderung des Besteuerungstatbestands nach Ablauf des …
- FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
Berücksichtigung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der …
- FG Düsseldorf, 07.10.2008 - 3 K 4126/06
Kapitalkonto i.S.d. § 15 a EStG; Darlehenskonten als Bestandteil des …
- FG Düsseldorf, 27.05.2010 - 14 K 8/08
Veräußerungsverlust aus wesentlicher Beteiligung; Veräußerungsverlust; …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Geltung des Halbabzugsverbots bei Vereinbarung eines symbolischen Kaufpreises
- FG Münster, 31.01.2001 - 8 K 1010/99
Werthaltigkeit von Darlehen in der Krise mit 50 Prozent zu schätzen?
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG Nürnberg, 30.06.2010 - 3 K 1417/08
Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens - objektive Beweislast für das …
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