Rechtsprechung
| BFH, 13.08.2008 - II R 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ErbStG § 12 Abs. 1 und 3, § 13a; BewG § 9, § 138; BGB § 2174
- Betriebs-Berater
Rechtsprechungsänderung: Forderungen aus Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnissen
- openjur.de
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a ErbStG; Bewertung des Übernahmerechts mit dem gemeinen Wert; Rechtswirkung der nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
- Bundesfinanzhof
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a ErbStG - Bewertung des Übernahmerechts mit dem gemeinen Wert - Rechtswirkung der nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
ErbSt bei Kaufrechtsvermächtnis - Begünstigter Erwerb von Todes wegen - Bewertung des Übernahmerechts mit dem gemeinen Wert
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG § 12 Abs. 1 und 3, § 13a; BewG § 9, § 138; BGB § 2174
Auch wenn im Rahmen des Kaufrechtsvermächtnisses zwingend die Bewertung zum gemeinen Wert erfolgt, ist die entsprechende Anwendung von § 13a im Fall eines Unternehmens nicht ausgeschlossen - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a ErbStG; Bewertung des Übernahmerechts mit dem gemeinen Wert; Rechtswirkung der nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a ErbStG - Bewertung des Übernahmerechts mit dem gemeinen Wert - Rechtswirkung der nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit
Kurzfassungen/Presse (4)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Rechtsprechungsänderung: Forderungen aus Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnissen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übernahmevermächtnis
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Bewertung von Vermächtnissen mit dem gemeinen Wert, bei Betriebsvermögen unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags
- lto.de (Kurzinformation)
Erwerbsgegenstand eines Vermächtnisses kann stets nur eine Forderung und kein Gestaltungsrecht sein
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Bewertungsgesetz - Kaufrechtsvermächtnis: Wende in der Rechtsprechung, Ansatz des gemeinen Wertes bleibt
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Übernahme- und Kaufrechtsvermächtnissen
Sonstiges (4)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 12 Abs 3, BewG § 138 Abs 5 S 2 Nr 2, AO § 182 Abs 1
Bewertung; Bewertungsabschlag; Bindung; Freibetrag; Land- und Forstwirtschaft; Sachvermächtnis; Übernahmerecht; Vermächtnis; Zurechnung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 13. August 2008 - II R 7/07 - Erwerbsgegenstand eines Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnisses" von RA Dr. Hanspeter Daragan, original erschienen in: ZErb 2008, 353 - 354.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 13.08.2008, AZ. II R 7/07 (Bewertung eines Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnisses)" von WP/StB/RA Friedemann Kirschstein, original erschienen in: ErbStB 2008, 320.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH v. 13.8.2008, II R 7/07 (Bewertung und Vergünstigung von LuF-Vermögen als Gegenstand eines Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnisses)" von Prof. Dr. Michael Fischer, original erschienen in: ZEV 2008, 353 - 354.
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 9 K 23/05
- BFH, 13.08.2008 - II R 7/07
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 222, 71
- FamRZ 2008, 2027
- DB 2008, 2232
- BStBl II 2008, 982
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 08.10.2008 - II R 15/07
Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten …
Mit Urteil vom 13. August 2008 II R 7/07 (BFH/NV 2008, 1760) hat der Senat in einem Rechtsstreit wegen Erbschaftsteuer erkannt, Erwerbsgegenstand eines grundstücksbezogenen Kaufrechtsvermächtnisses sei die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten auf Übertragung des betroffenen Grundstücks und nicht etwa --wie bis dahin angenommen-- ein Gestaltungsrecht. - BFH, 02.03.2011 - II R 5/09
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine …
Diese Rechtsprechung ist für Sachvermächtnisse aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Dauer der Fortgeltung des ErbStG in allen seinen Fassungen, die es bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192) erfahren hat, weiterhin anwendbar (BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 24/06, BFHE 220, 508, BStBl II 2008, 951, unter II. 2. b, und vom 13. August 2008 II R 7/07, BFHE 222, 71, BStBl II 2008, 982, unter II. A. 5.). - BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis
Aufgrund dessen erwirbt die bedachte Klägerin mit dem Tod der Erblasserin eine aufschiebend bedingte Forderung gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (hier die Erbengemeinschaft) auf Übertragung des Grundstücks gegen Zahlung des von der Erblasserin festgelegten Preises (vgl. zu Kaufrechtsvermächtnissen eingehend die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. August 2008 II R 7/07, BFHE 222, 71, BStBl II 2008, 982, und vom 8. Oktober 2008 II R 15/07, BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245).
- FG Münster, 21.06.2012 - 3 K 2039/10
Finanz- und Abgaberecht
Unter Berufung auf die Kommentierung bei Kapp/Ebeling (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz-Kommentar, Rz 6 zu § 13a ErbStG) und Hübner (in Viskorf/Glier, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Bewertungsgesetz Kommentar, Rz 12 zu § 13a ErbStG) sowie auf die im BFH-Urteil vom 13.08.2008 (II R 7/07, BStBl II 2008, 982) zu § 13a ErbStG vertretenen Grundsätze vertritt die Klägerin die Auffassung, dass auch für einen Erwerb gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG die Steuerbefreiung gemäß § 13a ErbStG zu gewähren sei, da es sich aufgrund der gesetzlichen Fiktion ebenfalls um einen Erwerb von Todes wegen handele.Auch aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 13.08.2008 (II R 7/07, BStBl. II 2008, 982) vermag der Senat für den vorliegenden Fall keine anderen Schlüsse zu ziehen.
- FG Münster, 19.04.2007 - 3 K 3249/04
Anspruch auf Gewährung eines Bewertungsabschlages nach § 13a Abs. 2 und Abs. 4 …
Soweit die Kl. schließlich -zuletzt u.a. durch Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08. Dezember 2006 (9 K 23/05, EFG 2007, 530; Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen II R 7/07) in der mündlichen Verhandlung- die Auffassung vertritt, der streitige Erwerb von Todes wegen stelle den letzten Akt einer einheitlich zu beurteilenden Vermögensnachfolge dar, der nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes i.S.d. § 13 a ErbStG steuerbegünstigt sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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