Rechtsprechung
| BFH, 13.10.1993 - X R 86/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1, § 12 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ablösung eines Nutzungsrechts gegen wiederkehrende Leistungen - Anschaffungskosten des Grundstücks oder dauernde Lasten? - Gesamtwürdigung aller getroffenen Vereinbarungen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung eines Nutzungsrechts
- Betriebs-Berater
Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung eines Nutzungsrechts
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 174, 45
- BB 1994, 1069
- BB 1994, 1982
- DB 1994, 1499
- BStBl II 1994, 451
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften und deshalb als im Austausch mit einer Gegenleistung stehend zu beurteilen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Modelltypus des Hof- und Betriebsübergabevertrages, bei dem grundsätzlich auch Rechtskontinuität und die Einfachheit der Rechtsanwendung zu berücksichtigen sind (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m. w. N.).
- BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs der Anschaffungskosten gebieten es daher, weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (z.B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende --gegenläufige-- Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629 --zu § 42 AO 1977--).
- der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451;… vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384;… vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453),.
- BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
Steuerrecht - Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen
So verhält es sich, wenn der Abschluss eines Mietvertrages mit der entgeltlichen Aufgabe des unentgeltlichen Wohnungsrechts verbunden wird und dieses Vertragsgeflecht den Verzichtenden im Ergebnis so stellt, wie er stünde, wenn die vertraglichen Vereinbarungen auf der Nutzungsebene nicht abgeschlossen worden wären und er unverändert sein unentgeltliches Nutzungsrecht ausüben würde (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451;… vom 25. Juli 1995 IX R 66/93, BFH/NV 1996, 123).
- BFH, 22.02.2005 - X B 164/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Insoweit wäre es für den Kläger --woran es mangelt-- geboten gewesen, sich mit der zu diesem Problem vorhandenen umfänglichen BFH-Rechtsprechung (…vgl. nur BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384;… vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453;… vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451;… vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) auseinander zu setzen und (schlüssig) aufzuzeigen, warum trotz der dort entwickelten Rechtsgrundsätze ein weiterer Klärungsbedarf bestehe.Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs der Anschaffungskosten gebieten es daher, weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (z.B. Senatsurteil in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).
Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende --gegenläufige-- Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629, zu § 42 der Abgabenordnung --AO 1977--).
- der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451;… in BFH/NV 1991, 384;… in BFH/NV 1991, 453),.
- BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Die grundsätzliche Nichtanwendbarkeit der in § 10 Abs. 1 Nr. 1a/§ 22 Nr. 1 EStG normierten Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen lässt sich im Streitfall nur mit dem Argument begründen, dass dem Verzicht auf den Nießbrauch seitens der S der "Charakter der ... Rückgängigmachung einer --entgeltlichen oder unentgeltlichen-- Bestellung eines Nutzungsrechts (zukäme)" (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, unter 3., letzter Absatz). - BFH, 17.06.1998 - X R 104/94
Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens
Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451): Die Vereinbarung bezweckt die Vorwegnahme der künftigen Erbregelung und die wirtschaftliche Sicherung der übergebenden Generation.Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften und deshalb als im Austausch mit einer Gegenleistung stehend zu beurteilen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Typus des Hof- und Betriebsübergabevertrages; hierbei sind grundsätzlich auch Rechtskontinuität und die Einfachheit der Rechtsanwendung zu berücksichtigen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m.w.N.).
- BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer
Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (ausführlich vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 186, 280, m.w.N.).Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften zuzuordnen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Typus des Hof- und Betriebsübergabevertrages (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m.w.N.; in BFHE 186, 280, m.w.N.).
- BFH, 13.12.1995 - X R 261/93
Regelung der PKW-Nutzung als Geschäftswagen unter Ehegatten
Dies gilt insbesondere dann, wenn die abgegebenen Erklärungen ihrer äußeren Form nach ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende - gegenläufige - Rechtsfolgen abzielen und einander infolgedessen zumindest teilweise in ihrer Wirkung aufheben (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451 unter 4.). - BFH, 17.09.2003 - I B 18/03
NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht
Wie das FG selbst unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89 (BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451) ausführt, bestimmt sich die Frage, ob Zahlungen zu Anschaffungskosten führen, "nicht allein nach der Qualifikation der von den Vertragsbeteiligten abgegebenen Erklärungen. - BFH, 28.06.2000 - X R 48/98
Versorgungsleistungen - Anerkennung nur auf der Grundlage einer eindeutigen …
Denn Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, unter 4.; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 1508, Tz. 5). - BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente
- BFH, 17.12.2003 - IX R 11/01
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
- FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95
Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum …
- FG Nürnberg, 06.12.2007 - IV 200/06
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschluss eines Mietvertrages unter …
- FG Münster, 13.12.2000 - 13 K 6776/97
- FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98
Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen …
