Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Erfordernis einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - Widersprüchliche Feststellungen durch das Finanzgericht

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr in der Land- und Forstwirtschaft

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 13 a
    Betriebsvermögen; Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Streuobstwiese

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 06.10.1999 - 9 K 57/95
  • BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 197, 468
  • BB 2002, 345
  • DB 2002, 299
  • BStBl II 2002, 80



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08  

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    d) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft liegen nur bei einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 1. b der Gründe).

    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch vorliegen, wenn Leistungen entgeltlich nur Angehörigen gegenüber erbracht werden (BFH-Urteil in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 1. b der Gründe).

    b) Ein objektives Beweisanzeichen dafür, dass (auch) einkommensteuerrechtlich ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht, ist die Bewertung einzelner Grundstücksflächen als Stückländereien und damit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 34 Abs. 7 BewG (BFH-Urteil in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80, unter 2. der Gründe).

    d) Auch die Aufgabe einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr schließt die spätere gewinnrealisierende Entnahme eines betrieblichen Grundstücks nicht aus (BFH-Urteile in BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80; vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/ NV 1995, 592, unter 1. c der Gründe, m. w. N.).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02  

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn dauerhafte Verluste aus

    Der erkennende Senat hat deshalb auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorausgesetzt (Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 8 K 139/03  

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen -

    Einkünfte aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig eine selbständige Tätigkeit ausübt, die sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt und auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung von Erzeugnissen sowie ihrer Verwertung beruht (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 18. März 1976 IV R 52/72, BStBl II 1976, 482; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80; Seeger, in: Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 13 Rz 1).

    Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr genügt, wenn Leistungen entgeltlich an Angehörige erbracht werden (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80 m. w. N.).

    Als weiteres Indiz für eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist die Bewertung der Grundstücksflächen als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - Stückländereien - und die Kennzeichnung im Besitzstandsbogen als landwirtschaftliche Nutzfläche heranzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80).

    Ein Liebhabereibetrieb steht allerdings einer gewinnrealisierenden Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80 m. w. N.).

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  • FG Münster, 11.09.2008 - 3 K 4675/05  

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkünften aus Landwirtschaft und

    Denn angesichts des von den Klin. und den Zeugen beschriebenen Umfangs der gegenseitig gewährten Hilfen und Naturalzuwendungen hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, nach der eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr schon dann vorliegen kann, wenn Leistungen entgeltlich nur an Angehörige erbracht werden (vgl. BFH - Urteil vom 13.12.2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80 mit Hinweis auf das BFH - Urteil vom 28.06.2001 IV R 10/00, BFH/NV 2001, 1489), bereits Zweifel, ob eine über gegenseitige, im ländlichen Raum übliche Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe hinausgehende Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr überhaupt stattgefunden hat.
  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 281/02  

    Keine zwangsweise Entnahme des nicht zur Wohnung dazugehörenden Grund und Bodens

    Zwar kann nicht zwingend aus der Bewertung als landwirtschaftliche Fläche gefolgert werden, dass der Grundstücksteil Betriebsvermögen i. S. des Einkommensteuerrechts geblieben ist (vgl. Giere in Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A 168 d), jedoch kann dies als objektives Beweisanzeichen dienen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BStBl II 2002, 80).
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