Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Streit um "Nettolohnvereinbarung" vor dem Arbeitsrichter austragen

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

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  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung keine Berichtigung mehr verlangen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übermittelte Lohnsteuerbescheinigung kann nicht geändert werden

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 39b Abs 3 S 1, EStG § 41b Abs 1 S 2, LStR R 119 Abs 4 S 6
    Abfindung; Jahresarbeitslohn; Lohnsteuerbescheinigung; Nettolohn; Sonstiger Bezug

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BFH v. 13.12.2007, Az.: VI R 57/04 (Keine Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung nach Nettolohnvereinbarung)" von RiFG Martin Weigel, original erschienen in: AO-StB 2008, 128 - 129.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 220, 124
  • BB 2008, 935
  • DB 2008, 737
  • BStBl II 2008, 434



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07  

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Wird der Lohnsteuerabzug des Kalenderjahres mit Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung abgeschlossen, kann er nach § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG nicht mehr geändert werden (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 70/08  

    Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung

    Dieses Anfechtungsrecht ist wegen der unterschiedlichen Bedeutung von Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuer-Bescheinigung davon unberührt, dass der Arbeitnehmer nach der Übermittlung der Lohnsteuer-Bescheinigung eine Änderung dieser Bescheinigung nicht mehr verlangen kann (§ 41c Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG 2002--; s. dazu BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434).
  • BFH, 04.09.2008 - VI B 108/07  

    Rechtsweg bei Streit um die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - hier:

    Die Lohnsteuerbescheinigung, zu deren Erstellung der Arbeitgeber nach Maßgabe des § 41b des Einkommensteuergesetzes verpflichtet ist, ist eine Urkunde, die dem leichteren Nachweis steuerlicher Verhältnisse bei der Einkommensteuer-Veranlagung dient (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Thomas, Maßnahmen des Arbeitnehmers gegen Fehler beim Lohnsteuerabzug, in: Personalrecht im Wandel, Festschrift für Küttner, München 2006, S. 239 ff., 239).

    Die letztgenannte Frage prägt insbesondere dann den Kern des Rechtsstreits, wenn um Bestehen und Inhalt einer Nettolohnvereinbarung (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2008, 434, m.w.N.) gestritten und damit nach dem sachlichen Gehalt des Klagebegehrens zusätzlicher Lohn gefordert wird (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005 VI S 7/05, BFH/NV 2005, 1849).

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  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05  

    Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach

    Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen, denn diese ist ein Beweispapier über den Lohnsteuerabzug, so wie er tatsächlich stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 21 Ta 2/11  

    Rechtsweg - Berichtigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

    Ein Anspruch auf Berichtigung des Inhalts der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung i.S.d. § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG ist öffentlich-rechtlicher Natur, weshalb für dessen gerichtliche Geltendmachung der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben ist (entgegen BFH vom 04.09.2008 VI B 108/07 und vom 13.12.2007 VI R 57/04).

    cc) Diese Einschätzung wird jedoch insbesondere vom Bundesfinanzhof für den Fall der Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung nicht geteilt (BFH 4. September 2008 - VI B 108/07 - BFH/NV 2009, 175; BFH 13. Dezember 2007 - VI R 57/04 - EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 70).

  • BFH, 24.09.2008 - VI B 107/07  

    Zulassung der Revision bei objektiv willkürlicher oder greifbar gesetzeswidriger

    Dies gilt auch im Hinblick auf die vom Kläger im Klageverfahren vorgebrachte Nettolohnvereinbarung, durch die zwar eine Inanspruchnahme des Klägers für die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer, nicht aber der Ansatz der streitigen geldwerten Vorteile aus Bonuszahlungen und Aktienoptionen bei der Veranlagung des Klägers für die Streitjahre ausgeschlossen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434, unter II. 2. der Gründe; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 42d Rz 19).
  • BFH, 26.08.2008 - VI B 68/08  

    Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts durch den BFH, wenn der

    Zwar betrifft das Klagebegehren des Klägers im Kern eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit, wenn sich dieser auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses beruft und über das Bestehen einer Nettolohnvereinbarung und die daraus folgenden Ansprüche streitet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434).
  • BFH, 09.04.2008 - VI B 98/07  

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Bindung des FG an den

    Ebenso zutreffend hat sich das FG an den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts hinsichtlich des Rechtswegs gebunden gefühlt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 878).
  • LAG Niedersachsen, 19.06.2008 - 4 Sa 20/08  

    Zur Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer bei einer Nettolohnvereinbarung

    Das wäre etwa der Fall, wenn sich aus der arbeitsrechtlichen Nettolohnvereinbarung - etwa in Gestalt der Regelung eines konkreten Berechnungsmodus - ergäbe, dass der geschuldete Bruttolohn - was die darin enthaltene Lohnsteuer betrifft - auch unter Berücksichtigung von laufenden Arbeitslöhnen und weiteren sonstigen Zahlungen zu bemessen ist, die der Arbeitnehmer aus den nach dem Zeitpunkt der Nettozahlung eines sonstigen Bezugs beginnenden Dienstverhältnissen bezieht (BFH vom 13. Dezember 2007 - VI R 57/04 - DB 2008, 737).
  • BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11  

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) - und ist daher nicht klärungsbedürftig -, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06  

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers -

  • FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08  

    Unzulässigkeit des Finanzrechtsweges

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 18 Ta 2/11  

    Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht - Anspruch auf Korrekturmeldung

  • FG Münster, 30.03.2011 - 8 K 1968/10  
  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11  

    Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche

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