Rechtsprechung
| BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen an Arbeitnehmer der Personengesellschaft durch GmbH - Ausschluss der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach Treu und Glauben nur in besonderen Ausnahmefällen - Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers - Zuordnung der zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers gehörenden GmbH-Anteile bei Veräußerung der Kommanditanteile - Verwirkung von Steueransprüchen - Notwendigkeit der Beiladung einer Kommanditgesellschaft als Prozessstandschafterin ihrer Gesellschafter - Zweck der Beiladung im Revisionsverfahren
- openjur.de
GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen an Arbeitnehmer der Personengesellschaft durch GmbH; Ausschluss der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach Treu und Glauben nur in besonderen Ausnahmefällen; Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesells
- Bundesfinanzhof
GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen an Arbeitnehmer der Personengesellschaft durch GmbH - Ausschluss der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach Treu und Glauben nur in besonderen Ausnahmefällen - Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers - Zuordnung der zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers gehörenden GmbH-Anteile bei Veräußerung der Kommanditanteile - Verwirkung von Steueransprüchen - Notwendigkeit der Beiladung einer Kommanditgesellschaft als Prozessstandschafterin ihrer Gesellschafter - Zweck der Beiladung im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassen der notwendigen Beiladung durch das Finanzgericht (FG) als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers; Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Wirtschaftsgut
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Beteiligungen an GmbH können bei enger wirtschaftlicher Verflechtung dem Sonderbetriebsvermögen bei der KG zuzuordnen sein
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.11.2005 - 4 K 388/03
- BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 23.02.2012 - IV R 13/08
Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften als notwendiges …
Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden; ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein (BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, unter II. 3. a der Gründe, m. w. N.).aa) Die Beteiligung des Mitunternehmers an der Kapitalgesellschaft kann für das Unternehmen der Personengesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft sein, wenn zwischen beiden Unternehmen eine so enge wirtschaftliche Verflechtung besteht, dass die eine Gesellschaft eine wesentliche wirtschaftliche Funktion der anderen erfüllt (BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 2/87, BFHE 168, 322, BStBl II 1993, 328, unter 2. a der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1096).
So verhält es sich, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die aktive gewerbliche Tätigkeit der Personengesellschaft ergänzt oder wenn die Kapitalgesellschaft aufgrund ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung wie eine unselbständige Betriebsabteilung der Personengesellschaft tätig wird (…ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 12/95, BFH/NV 1996, 736; in BFHE 209, 262, BStBl II 2006, 361; in BFH/NV 2010, 1096).
Dies gilt selbst dann, wenn die - fehlerhafte - Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1096, m. w. N.).
Dies kommt nach ständiger Rechtsprechung (nur) dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (z. B. BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, und in BFH/NV 2010, 1096).
- BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08
Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes …
In diesem Fall der fehlerberichtigenden Einbuchung (s. auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/ NV 2010, 1096) bestimmt sich der Bilanzansatz nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde (BFH-Urteile in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191, unter 1. b der Entscheidungsgründe;… vgl. ferner für den Fall erstmaliger Bilanzerstellung BFH-Urteil vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/ NV 1998, 578). - BFH, 02.03.2011 - II R 5/09
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine …
Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, unter II. 3. e, und vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/ NV 2010, 1096, unter II. 5. b).Selbst das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt ist im Regelfall an die Sach- und Rechtsbehandlung in früheren Veranlagungszeiträumen nicht gebunden, und zwar sogar dann nicht, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden war (BFH-Urteile in BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, unter II. 3. e, und in BFH/ NV 2010, 1096, unter II. 5. a, je m. w. N.).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09
Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der …
b) Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 1.;… BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/ NV 2002, 551, unter II. 1. b; BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, unter II. 2. e; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/ NV 2010, 1096, unter II. 5.). - BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10
Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche …
Dies kommt nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 1.;… BFH-Beschluss vom 26. November 2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551, unter II. 1. b; BFH-Urteile vom 29. April 2008 VIII R 75/05, BFHE 221, 136, BStBl II 2008, 817, unter II. 3. e; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, unter II. 5.; Senatsurteil in BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613, unter II. 2. b). - BFH, 17.11.2011 - IV R 51/08
Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten einer GmbH und Co KG an einer …
Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden; ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein (BFH-Urteil vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096, unter II. 3. a der Gründe, m. w. N.). - FG München, 10.12.2010 - 13 K 1724/07
Veräußerung eines Geschäftsanteils an der Komplementärin als Veräußerung von …
Ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein (ebenfalls ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1993, 328, m.w.N.; in BStBl II 1998, 383; in BStBl II 2001, 825; BFH-Urteile vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BStBl II 2009, 414; vom 14. Januar 2010 IV R 86/06, BFH/NV 2010, 1096).
