Rechtsprechung
   BFH, 14.03.1990 - I R 6/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausfall einer Darlehensforderung gegen Gesellschafter und Teilwertabschreibung auf Forderung gegen Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung einer Vermögensminderung durch künftiges Gesellschaftsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung gegen Gesellschafter

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 160, 459
  • BB 1990, 1689
  • DB 1990, 1798
  • BStBl II 1990, 765
  • BStBl II 1990, 795



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (169)  

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90  

    Vereinbarungen über Geschäftsführervergütungen

    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795, m. w. N.).

    Ist allerdings - wie im Streitfall - der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt, oder diese Vereinbarung zivilrechtlich unwirksam ist (BFH-Urteile in BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795, und vom 13. März 1991 I R 1/90, BFHE 164, 255, BStBl II 1991, 597).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94  

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Pensionszahlungen an eine einem Gesellschafter

    Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (s. Senatsurteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795; vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/ NV 1994, 124; in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96  

    Keine Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht