Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2011 - I B 65/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils

  • openjur.de

    Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils

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Verfahrensgang

  • FG Nürnberg, 06.04.2010 - I 100/05
  • BFH, 14.03.2011 - I B 65/10



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10  

    Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

    a) Unter den in § 107 FGO verwendeten Begriff "offenbare Unrichtigkeit" fallen nach der Rechtsprechung des BFH - ähnlich wie bei der vergleichbaren Vorschrift des § 129 der Abgabenordnung - alle mechanischen Fehler, die bei dem Erlass eines Urteils unterlaufen sind und die ebenso mechanisch, also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können (z. B. BFH-Beschluss vom 14. März 2011 I B 65/10, BFH/NV 2011, 1000, unter II. 2. a der Gründe, m. w. N.).
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