Rechtsprechung
| BFH, 14.03.2011 - I B 65/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils
- openjur.de
Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils
- Bundesfinanzhof
Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 06.04.2010 - I 100/05
- BFH, 14.03.2011 - I B 65/10
Wird zitiert von ...
- BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10
Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit
a) Unter den in § 107 FGO verwendeten Begriff "offenbare Unrichtigkeit" fallen nach der Rechtsprechung des BFH - ähnlich wie bei der vergleichbaren Vorschrift des § 129 der Abgabenordnung - alle mechanischen Fehler, die bei dem Erlass eines Urteils unterlaufen sind und die ebenso mechanisch, also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können (z. B. BFH-Beschluss vom 14. März 2011 I B 65/10, BFH/NV 2011, 1000, unter II. 2. a der Gründe, m. w. N.).
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