Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2009 - II B 92/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rüge eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht; gerichtliche Entscheidung über Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts; Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Dienstleistungsfreiheit

  • Bundesfinanzhof

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht - gerichtliche Entscheidung über Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts - Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Dienstleistungsfreiheit

  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden; Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des "Belasting Adviesburos" als Bevollmächtigten gegenüber dem Finanzamt; Uneingeschränkte Befugnis zur Steuerberatung wegen gemeinschaftsrechtlich zulässiger grenzüberschreitender Tätigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • FG Thüringen, 16.04.2008 - III - 160/05
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 13.01.2011 - V B 65/10  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Liegt zu der im Beschwerdeverfahren herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, gehört zu der erforderlichen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) auch eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/ NV 2008, 573; vom 14. April 2009 II B 92/08, n. v.).

    Das FG ist danach auch dann nicht verpflichtet, eine solche Vorabentscheidung einzuholen, wenn es die Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 169/95, BFH/ NV 1996, 652; vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/ NV 2008, 1213, und vom 14. April 2009 II B 92/08, n. v.).

  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09  

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. April 2009 II B 92/08, nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11  

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 14. April 2009 II B 92/08, juris).
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