Rechtsprechung
   BFH, 14.05.2003 - X R 60/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a
    Änderung; Dauernde Last; Leibrente; Nachträgliche Tatsache

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (18)  

  • BFH, 26.02.2008 - II R 82/05  

    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze des Erbvergleichs auf Vergleich der Erben

    Demgegenüber sind rechtliche Schlussfolgerungen, insbesondere die geänderte rechtliche Wertung oder Subsumtion bereits bekannter Tatsachen, keine Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 AO (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2003 X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144; vom 13. Januar 2005 II R 48/02, BFHE 208, 392, BStBl II 2005, 451).
  • BFH, 13.01.2005 - II R 48/02  

    Änderung des Vermögensteuerbescheides wegen erhöhter Einkommensteuerschulden nach

    Rechtliche Schlussfolgerungen, insbesondere juristische Wertungen und Subsumtionen, wie etwa eine geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, also eine andere rechtliche Wertung bereits bekannter Tatsachen, sind demgegenüber keine Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift (BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 93/01  

    Umstände zum Abschluss und Inhalt von Vereinbarungen unter nahen Angehörigen

    a) Tatsache i.S. der Vorschrift ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art, nicht dagegen Schlussfolgerungen, insbesondere nicht juristische Subsumtionen (BFH-Urteile in BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264, und vom 14. Mai 2003 X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144).

    Bei Gerichtsentscheidungen ist dementsprechend zwischen den festgestellten, der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen --die nachträglich bekannt werden können-- und der rechtlichen Beurteilung, die keine Tatsache im dargelegten Sinne ist, zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264, und in BFH/NV 2003, 1144).

mehr
  • BFH, 30.11.2009 - III B 50/08  

    Kindergeld: Entscheidung des BVerfG keine neue Tatsache

    Zudem sei die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) zuzulassen, weil das FG von dem Urteil des BFH vom 14. Mai 2003 X R 60/01 (BFH/NV 2003, 1144) abweiche.

    a) Es besteht keine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1144.

  • FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02  

    Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des

    Folglich kann ein Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn sich aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen (oder Beweismittel) herausstellt, dass die vom Steuerpflichtigen übernommene Wertung nicht zutrifft (BFH-Urteil vom 14.05.2003 X R 60/01, juris Nr. STRE200350349, m. w. N.).

    Werden also Umstände nachträglich bekannt, die die ursprünglich vom Steuerpflichtigen behauptete und von der Finanzbehörde übernommene außersteuerliche Wertung mit steuerlicher Folge als unzutreffend erscheinen lassen, so handelt es sich um neue Tatsachen, die die Änderung eines bestandskräftigen Bescheids rechtfertigen (BFH-Urteil vom 14.05.2003 X R 60/01, juris Nr. STRE200350349, m. w. N.).

  • FG Hessen, 02.12.2003 - 10 K 3677/01  

    Handelsvertreter; Vertreterrecht; Immaterielles Wirtschaftsgut; Abschreibung -

    Um neue Tatsachen handelt es sich aber, wenn der Steuerpflichtige steuertatbestandsrelevante Vorgänge durch Begriffe, die eine juristische Wertung enthalten, gekennzeichnet hat und sich aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen herausstellt, dass die vom Steuerpflichtigen übernommene rechtliche Wertung unzutreffend war (vgl. zusammenfassend BFH, Urteil vom 14.5.2003 X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144 f.).

    Im Übrigen ist die Prüferanfrage auch nicht als neues Beweismittel anzusehen; ein Beweismittel kann sich nur auf die Existenz von Tatsachen beziehen (BFH/NV 2003, 1144, 1145).

  • BFH, 16.10.2006 - I B 50/06  

    NZB: Divergenz

    Sie macht im Wesentlichen geltend, die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) stehe im Widerspruch zu den BFH-Urteilen vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91 (BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192) und vom 14. Mai 2003 X R 60/01 (BFH/NV 2003, 1144).
  • BFH, 05.07.2007 - V B 6/06  

    Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind rechtliche Schlussfolgerungen, insbesondere juristische Wertungen und Subsumtionen --also wie im Streitfall die Nichtanwendung einer Steuerbefreiung--, keine Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 AO (BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144).
  • BFH, 29.06.2006 - III B 32/06  

    Änderung der Auslegung einer Norm als neue Tatsache i.S. des § 173 AO;

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind rechtliche Schlussfolgerungen, insbesondere juristische Wertungen und Subsumtionen --also auch wie im Streitfall die Auslegung einer Norm--, keine Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 AO 1977 (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08  

    Falsche Km-Angabe ggf. Steuerhinterziehung

    Auch eine geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, d.h. eine andere rechtliche Wertung bereits bekannter Tatsachen, ist keine Tatsache im Sinne der genannten Vorschrift (st. Rspr., z. B. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 - X R 60/01, BFH/NV 2003, 1144).
  • FG Münster, 24.03.2006 - 11 K 4391/05  

    Nachträgliche Kenntnis von der Höhe einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge

  • FG Köln, 17.05.2006 - 15 K 1053/06  

    Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des

  • FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06  

    Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • FG Köln, 17.05.2006 - 15 K 4044/05  

    Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des

  • FG Köln, 17.05.2006 - 15 K 3554/05  

    Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 K 2208/08  

    Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen zuungunsten des

  • FG München, 14.02.2008 - 15 K 779/05  

    Keine tarifliche Erhöhung der Einkommensteuer um das deutsche Kindergeld bei

  • FG Saarland, 06.03.2012 - 1 K 1032/10  

    Änderung wegen der Nichtleistung von als Werbungskosten geltend gemachten

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