Rechtsprechung
   BFH, 14.05.2007 - I B 135/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • FG Sachsen, 21.08.2006 - 4 S 363/06
  • BFH, 14.05.2007 - I B 135/06



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 25.09.2007 - I S 7/07  

    Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Beschwerden der Rügeführerin, einer GmbH, gegen ablehnende Beschlüsse, in anhängigen finanzgerichtlichen Verfahren ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, hat der Senat durch Beschlüsse I B 135/06 bzw. I B 142/06 vom 14. Mai 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

    Es sei auch zweifelhaft, ob der Senat das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 21. September 2006 (Beschwerdebegründung in der Sache I B 135/06) bzw. vom 7. Dezember 2006 (eingereicht im Verfahren I B 142/06) tatsächlich zur Kenntnis genommen habe.

  • BFH, 18.10.2007 - I B 56/07  

    Selbständiges Beweisverfahren ohne Zustimmung des Prozessgegners; Eintritt eines

    Diese Vorschrift verlangt vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 I B 135/06, BFH/NV 2007, 1900, m.w.N.), und Anhaltspunkte für das Vorliegen eines so gearteten Sachverhalts ergeben sich aus dem Vortrag der Antragstellerin nicht.
  • BFH, 25.09.2007 - I S 8/07  
    Beschwerden der Rügeführerin, einer GmbH, gegen ablehnende Beschlüsse, in anhängigen finanzgerichtlichen Verfahren ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, hat der Senat durch Beschlüsse I B 135/06 bzw. I B 142/06 vom 14. Mai 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

    Es sei auch zweifelhaft, ob der Senat das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 21. September 2006 (Beschwerdebegründung in der Sache I B 135/06) bzw. vom 7. Dezember 2006 (eingereicht im Verfahren I B 142/06) tatsächlich zur Kenntnis genommen habe.

mehr
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00  

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Es kann dabei offenbleiben, ob dies -soweit die Klägerin mit "noch nicht anhängigen Verfahren" weitere Finanzprozesse meinen sollte- schon daraus folgt, dass für die Einleitung eines einem Hauptprozess vorgeschalteten gerichtlichen Beweisverfahrens angesichts der amtsgebundenen Sachverhaltsermittlung im finanzbehördlichen Verfahren kein Raum ist (so die Begründung des Regierungsentwurfs in BT-Drucks 11/3621, 24; Schreiber, NJW 1991, 2600, 2601; BFH-Beschluss vom 14. Mai 2007 I B 135/06, BFH/NV 2007, 1900).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 12 E 607/08  
    vgl. dazu, dass die notwendige Substantiierung mit dem Hinweis auf drohende Erinnerungslücken bei Zeugen und dem Zeitablauf nicht erfolgt: BFH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 - V B 93-94/07 u. a. - und - V B 66-67/07 u. a. -, jew. Juris; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - I B 56/07 -, BFH/NV 2008, 575; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V B 68/07 -, BFH/NV 2008, 343; Beschluss vom 14. Mai 2007 - I B 135/06 -, BFH/NV 2007, 1900; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 112/07 u. a. -, OLGR Saarbrücken 2008, 26.
  • KG, 19.03.2009 - 2 U 10/07  

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Einwilligungsfiktion bei

    aa) Ebensowenig zu folgen vermag der Senat der Auffassung des Restitutionsklägers, wonach der Beweissicherungsantrag im Hinblick auf § 485 Abs. 1 2. Alt. ZPO zulässig sei, weil die in der Hauptsache zu erwartende Verfahrensdauer und der damit verbundene Zeitablauf allgemein die Gefahr des Verblassens der Erinnerung der im Beweissicherungsantrag angeführten Zeugen in sich berge; erforderlich ist vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (ebenso BFH, BFH/NV 2008, 575 [576]; Gegenteiliges vermag der Senat der älteren Entscheidung des BFH in BFH/NV 2007, 1900 f., entgegen der Meinung des Restitutionsklägers, nicht zu entnehmen).
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