Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1999 - I B 127/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (29)  

  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98  

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO liegt jedoch vor, wenn --wie vorliegend-- das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Wenn das FG gleichwohl die Klageabweisung auf den nach seiner Ansicht nicht genügend substantiierten Vortrag zum Abschluss des Konkursverfahrens betreffend die R-GmbH stützte, so handelte es sich hierbei weder um einen naheliegenden noch um einen in das Verfahren bereits eingeführten, sondern um einen neuen Gesichtspunkt, auf den die Vorinstanz den Kläger zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung hätte hinweisen müssen (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung sowie BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218; in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05  

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    a) Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 05.04.2006 - I B 84/05  

    NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1609).

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  • BFH, 19.10.2007 - V B 93/07  

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Statthaftigkeit der Beschwerde;

    Zwar verbietet dieser Anspruch dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen aber nicht, dass das Gericht die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen (rechtlichen und tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 02.02.2007 - V B 90/05  

    Umsatzsteuer - Ermäßigung für Entnahmen einer gemeinnützigen Körperschaft?

    a) Zwar verbietet der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen aber nicht, dass das Gericht die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Beschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07  

    Selbstständiges Beweisverfahren

    Zwar verbietet dieser dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen aber nicht, dass das Gericht die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen (rechtlichen und tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 20.07.2006 - I B 165/05  

    Verstoß gegen die Pflicht zur Sachaufklärung; Anspruch auf rechtliches Gehör und

    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 19.10.2007 - V B 66/07  

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Wechsel der örtlichen

    Zwar verbietet dieser Anspruch dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen aber nicht, dass das Gericht die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen (rechtlichen und tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01  

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Eine solche liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).
  • BFH, 19.10.2007 - V B 94/07  
    Zwar verbietet dieser Anspruch dem Gericht den Erlass von "Überraschungsentscheidungen" (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen aber nicht, dass das Gericht die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen (rechtlichen und tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 24.01.2008 - VIII B 163/06  

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

  • BFH, 11.02.2003 - V B 157/02  

    Grundsätzliche Bedeutung; Prüfungsanordnung

  • BFH, 03.04.2003 - IX B 173/02  

    NZB: Tatbestand des FG-Urteils, Einwendungen

  • BFH, 09.09.2005 - I B 40/05  

    Verfahrensmängel; Rügeverzicht

  • BFH, 28.07.2003 - IV B 214/01  

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 19.10.2007 - V B 67/07  
  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 146/07  

    Formelles und materiell-rechtliches Verwertungsverbot - Verletzung des

  • BFH, 06.05.2004 - I B 143/03  

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der

  • BFH, 16.04.2008 - IV B 8/07  

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen das Recht auf Gehör und die richterliche

  • BFH, 04.10.2002 - VIII B 50/02  
  • BFH, 24.05.2006 - V B 120/05  

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 09.01.2001 - VIII B 51/00  

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 29.07.2003 - V B 32/02  

    Voraussetzung für eine Zulassung zur Rechtsfortbildung

  • BFH, 27.04.2010 - VIII B 142/09  

    Nichtzulassungsbeschwerde: materiellrechtliche Fehler, rechtliches Gehör,

  • BFH, 28.04.2011 - VIII B 14/10  

    Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BFH, 25.07.2011 - I B 10/11  

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 21.12.2011 - VIII B 110/11  

    Überraschungsentscheidung, Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG

  • BFH, 14.04.2011 - VIII B 130/10  

    NZB: Grundsätzliche Bedeutung, Treuhandverhältnis

  • BFH, 22.02.2012 - VIII B 66/11  

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; private Pkw-Nutzung

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