Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2006 - III R 24/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Keine Einbeziehung der Beiträge des Kindes zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergeld - Beiträge des Kindes zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einbeziehung der Beiträge des Kindes zu einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Keine Einbeziehung der Beiträge des Kindes zu einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Einbeziehung der Beiträge des Kindes zu einer privaten Krankenver-sicherung und Pflegeversicherung in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag

Kurzfassungen/Presse (14)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.1.2007)

    Privat versicherte Azubis haben größere Chance auf Kindergeld // Beamtenanwärtern Recht gegeben

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer privaten Krankenversicherung des Kindes beim Kindergeld

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Beiträge zur Krankenversicherung sind abziehbar

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  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kindergeld: Eigenverdienstgrenze

  • herbach.net (Kurzinformation)

    § 32 EStG
    Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht die Kindeseinkünfte

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Beiträge zur Krankenversicherung mindern Einkünfte des Kindes bei Ermittlung des Anspruchs auf Kindergeld

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mindern Einkünfte des Kindes

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Ist Ihr Kind freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mindern Einkünfte des Kindes

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Grenzbetrag für Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit des Kinds

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Beiträge des Kindes zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mindern seine Einkünfte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nachträglicher Geldsegen für Eltern volljähriger Kinder

  • marktplatz-recht.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht kindergeldschädliche Einkünfte des Kindes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch Krankenversicherungsbeiträge für beihilfeberechtigtes Kind mindern Jahresgrenzbetrag für Kindergeldanspruch

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung - Freiwillige und private KV-Beiträge mindern Einkünfte des Kindes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 100
    Beamter; Grenzbetrag; Kindergeld; Krankenkassenbeitrag

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 216, 225
  • NJW 2007, 798
  • FamRZ 2007, 394 (Ls.)
  • BB 2007, 257
  • BStBl II 2007, 530



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Wird zitiert von ... (43)  

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07  

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der Senat Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung den Sozialversicherungsbeiträgen gleichgestellt und nicht in die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einbezogen (Senatsurteile vom 16. November 2006 III R 74/05, BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527, und vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BStBl II 2007, 530).

    Nach den Urteilen des Senats in BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527 und in BStBl II 2007, 530, jeweils m.w.N. sind Beiträge des Kindes für private Krankenversicherungen nur insoweit unvermeidbar, als sie eine Mindestvorsorge für den Krankheitsfall ermöglichen sollen.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07  

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Ebenso wie im Rahmen der Berechnung der Einkünfte und Bezüge i. S. des § 32 EStG (BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, und BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BFHE 216, 225, BStBl II 2007, 530) müssten auch im Streitfall die Rentenversicherungsbeiträge in vollem Umfang abziehbar sein.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06  

    Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung beim Grenzbetrag,

    Nach den Grundsätzen dieses Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes hat der Bundesfinanzhof auf Grund verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entschieden, dass auch die Beiträge eines Kindes für die private Krankenversicherung nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag einzubeziehen sind (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - III R 24/06 -, BStBl II 2007, 530).

    Versicherungsschutz insbesondere gegen Krankheit sei existentiell notwendig (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - III R 24/06 -, a.a.O., m.w.N.).

    Auch der Bundesfinanzhof stellt in seiner Entscheidung zur Berücksichtigung von Beiträgen zu privaten Krankenversicherungen darauf ab, ob bestimmte Einkünfte die unterhaltsverpflichteten Eltern tatsächlich entlasten würden (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - III R 24/06 -, a.a.O.).

    Als unvermeidbar (zwangsläufig) sind nur die Beiträge für Tarife anzusehen, mit denen der für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen notwendige Teil abgedeckt wird (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - III R 24/06 -, a.a.O.).

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