Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gewinn aus Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Grundstückshandelsgesellschaft ist laufendem Gewinn zuzurechnen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2
    Anlagevermögen; Anteilsveräußerung; Außerordentliche Einkünfte; Grundstück; Umlaufvermögen; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 81/06  

    Steuerrecht - Verkauf von GbR-Anteilen als gewerblicher Grundstückshandel?

    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft, die zwar lediglich vermögensverwaltend tätig ist, jedoch wegen ihrer gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gleichwohl gewerbliche Einkünfte erzielt, nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692, unter II.3. der Gründe).

    Der Streitfall weist gegenüber dem Fall des Senatsurteils in BFH/NV 2007, 692 jedoch die Besonderheit auf, dass die Klägerin mehr als drei solcher Gesellschaftsanteile veräußert hat.

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04  

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    cc) Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung sind auch Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks an nur einen Abnehmer handelt (z.B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 5. Juli 2005 VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06  

    Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels

    bb) Der VIII. und der IV. Senat des BFH haben die vorstehenden Grundsätze auf die Veräußerung und Aufgabe von Anteilen an (vermögensverwaltenden und gewerblich geprägten) grundstückshandelnden Personengesellschaften übertragen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160; vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147, BFH/NV 2007, 2023, und vom 5. Juni 2008 IV R 81/06, BFHE 222, 295, BFH/NV 2008, 1751).
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  • FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04  

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH sind Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden - das heißt der bisherigen und damit nicht der nach §§ 16, 34 EStG begünstigten - unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks handelt (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777; Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

    Maßgeblich hierfür ist nach der Rechtsprechung des BFH zum einen der Zweck, Gewinne aus der im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit von den privilegierten Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinnen zu scheiden, sowie zum anderen die Erwägung einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung von Einzel- und Mitunternehmern (BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05, BStBl II 2002, 777; Urteil vom 14.12.2006 - IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; Urteil vom 5.7.2005 - VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160).

  • BFH, 25.08.2010 - I R 21/10  

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH - Gewerbesteuerbarkeit des

    Dieser Grundsatz sei vom VIII. und vom IV. Senat des BFH zu Recht auf die Veräußerung und Aufgabe von Anteilen an (vermögensverwaltenden und gewerblich geprägten) grundstückshandelnden Personengesellschaften übertragen worden (BFH-Urteile in BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160; vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/ NV 2007, 692; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147; vom 26. Juni 2007 IV R 75/05, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2008, 341; vom 5. Juni 2008 IV R 81/06, BFHE 222, 295, BFH/ NV 2008, 1751; BFH-Beschluss vom 6. März 2009 IV B 71/08, BFH/ NV 2009, 930; aus der Literatur zustimmend z. B. Wacker in Schmidt, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 78 und § 16 Rz 342; Reiß in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 16 Rz 263; Selder in Glanegger/ Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 7 Rz 14a; ablehnend Roser in Lenski/ Steinberg, GewStG, § 7 Rz 324; Fratz/ Löhr, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2005, 1044, 1046; Küspert, DStR 2007, 746, 748 ff.; Günters, Finanz-Rundschau - FR - 2008, 867, 869).
  • BFH, 29.06.2011 - X R 39/07  

    Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an

    a) Zwar ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft, die lediglich vermögensverwaltend tätig ist, jedoch wegen ihrer gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gleichwohl gewerbliche Einkünfte erzielt, grundsätzlich nicht gewerbesteuerbarer Veräußerungsgewinn (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692, unter II.3. der Gründe).
  • FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01  

    Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude;

    Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, da die Frage, ob und unter welchen Umständen eine sogenannte Objektgesellschaft einen begünstigten Aufgabegewinn erzielen kann, grundsätzliche Bedeutung hat und deswegen bereits Revisionsverfahren anhängig sind (IV R 3/05 und IV R 35/05).
  • BFH, 08.10.2010 - IV B 46/10  

    Personengesellschaft als Steuerrechtssubjekt - Zuordnung eines Grundstücks zum

    Davon ist der Senat im Übrigen auch in den vom FA zitierten Entscheidungen (Senatsurteile vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777, und IV R 35/05, BFH/ NV 2007, 692) ausgegangen.
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06  

    Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung sind auch Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks an nur einen Abnehmer handelt (z. B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 5. Juli 2005 VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, jeweils m. w. N.).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08  

    Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung sind auch Gewinne aus der Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundbesitzes selbst dann der laufenden unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, wenn es sich um die Veräußerung des letzten zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks an nur einen Abnehmer handelt (z. B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 5. Juli 2005 VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, jeweils m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09  

    Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen

  • FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07  

    Umwandlungssteuerrecht: Einbringung von Mitunternehmeranteilen an einer

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