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   BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89   

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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92  

    Instandsetzung und Renovierung von Altbauten

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB grundsätzlich auch durch grundlegende Instandhaltungsmaßnahmen erreicht werden kann (Senatsurteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/ NV 1991, 533; vgl. auch §§ 7h, 7i EStG, §§ 82g, 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -).

    Solche Maßnahmen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn sie über eine übliche Modernisierung hinausgehen (Großer Senat in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH in BFH/ NV 1991, 533; Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 195/87, BFH/ NV 1991, 812); dazu bedarf es jedoch keiner Eingriffe in die Bausubstanz.

  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90  
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  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90  

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Instandsetzungsarbeiten

    Davon ist der Senat auch beim verbilligten Erwerb eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ausgegangen (Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/ NV 1991, 533, 535).
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