Rechtsprechung
   BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 121, 385
  • BStBl II 1977, 434
  • BStBl II 1977, 435



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 12.08.2009 - X S 47/08  

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer Klagerücknahme - Nachträgliche

    Das vom Antragsteller zitierte BFH-Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74 (BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434) unterscheidet sich vom vorliegenden Fall in zwei grundlegenden Punkten: In dem dortigen Verfahren war der Kläger im Gegensatz zum Antragsteller nicht anwaltlich vertreten; zudem wurde der Kläger durch das FG zu einer Klagerücknahme gedrängt, während im Streitfall die Klage auf Initiative des Prozessbevollmächtigten C zurückgenommen wurde (siehe oben bb).
  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93  
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  • BFH, 29.11.2005 - II B 151/04  

    Festsetzungsfrist, Beginn

    Eine Abweichung gegenüber dem aufgestellten Rechtssatz aus der Entscheidung des BFH vom 15. Februar 1977 VII R 45/74 --zutreffend wohl VII R 42/74-- (BFHE 121, 385, BStBl II 1977, 434) kann schon deswegen nicht vorliegen, weil dort von einem Zustand der vorübergehenden Prozessunfähigkeit die Rede ist.
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  • BFH, 10.11.1988 - IV R 15/86  
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  • BFH, 01.09.1988 - V R 139/83  
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  • BFH, 07.11.1990 - III S 7/90  
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  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 452/02  

    Klagerücknahme nach fehlerhaftem Verfahrenshinweis des Gerichts (§ 72 FGO;

    Eine Klagerücknahme ist regelmäßig unwirksam, wenn der Steuerpflichtige bei Abgabe der Erklärung prozessunfähig war (BFH vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BStBl. II 1977, 434) oder er in unzulässiger Weise zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist (BFH vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BStBl. II 1972, 352; vom 7. November 1990 III S 7/90, BFH/NV 1991, 337).
  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 489/96  

    Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Insbesondere kommen als Gründe, die die Klagerücknahme unwirksam machen könnten, nur Drohung, arglistige Täuschung, und bei rechtsunkundigen und unerfahrenen Steuerpflichtigen eine unrichtige, grob fehlerhafte Belehrung, dass der Rechtsbehelf aussichtslos sei und schließlich die Begründung in Betracht komme, dass der Kläger bzw. dessen Prozessbevollmächtigter sich im Zeitpunkt der Klagerücknahme in einem die Prozessfähigkeit ausschließenden Zustand der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befunden habe (BFH-Urteil vom 19.01.1972 a.a.O.; Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BStBl II 1977, 435; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1994, 5 K 62/91, EFG 1994, 1107).
  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 394/01  

    Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Insbesondere kommen als Gründe, die die Klagerücknahme unwirksam machen könnten, nur Drohung, arglistige Täuschung, und bei rechtsunkundigen und unerfahrenen Steuerpflichtigen eine unrichtige, grob fehlerhafte Belehrung, dass der Rechtsbehelf aussichtslos sei und schließlich die Begründung in Betracht, dass der Kläger bzw. dessen Prozessbevollmächtigter sich im Zeitpunkt der Klagerücknahme in einem die Prozessfähigkeit ausschließenden Zustand der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befunden habe (BFH-Urteil vom 19.01.1972 a.a.O.; Urteil vom 15. Februar 1977 VII R 42/74, BStBl II 1977, 435; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1994, 5 K 62/91, EFG 1994, 1107).
  • BFH, 25.01.1994 - VIII S 8/93  
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  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99  

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 12 K 412/99  

    Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme; Umsatzsteuer 1988-1993

  • FG Nürnberg, 23.11.2004 - I 189/00  

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden

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