Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2007 - III R 86/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 70 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 2
    Änderung; Aufhebung; Bestandskraft; Grenzbetrag; Kindergeld

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • FG München, 18.09.2008 - 10 K 4398/07  

    Abgrenzung zwischen Änderungsantrag und Neuantrag im Kindergeldrecht

    Im Übrigen hat der BFH bereits entschieden, dass die Bestandskraft eines Bescheids, mit welchem die FK die Festsetzung von Kindergeld für ein abgelaufenes Kalenderjahr wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben hat, durch eine spätere Entscheidung des BVerfG, nach der im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Einkünfte des Kindes um die von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern sind, unberührt bleibt (BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 86/06, BFH/NV 2007, 1485).
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