Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; GG Art. 6 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1

  • Bundesfinanzhof

    Übertragbarkeit von zu doppelter Haushaltsführung von Eheleuten ergangener BFH-Rechtsprechung auf Fälle nicht ehelicher Lebensgemeinschaften - Berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften - Versäumnis einer Revisionsbegründungsfrist wegen Verschulden eines sonst zuverlässigen Mitarbeiters der Poststelle der Finanzbehörde

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; GG Art. 6 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragbarkeit von zu doppelter Haushaltsführung von Eheleuten ergangener BFH-Rechtsprechung auf Fälle nicht ehelicher Lebensgemeinschaften; Berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften; Versäumnis einer Revisionsbegründungsfrist wegen Verschulden eines sonst zuverlässigen Mitarbeiters der Poststelle der Finanzbehörde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Übertragbarkeit von zu doppelter Haushaltsführung von Eheleuten ergangener BFH-Rechtsprechung auf Fälle nicht ehelicher Lebensgemeinschaften, Berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, Versäumnis einer Revisionsbegründungsfrist wegen Verschulden eines sonst zuverlässigen Mitarbeiters der Poststelle der Finanzbehörde

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft - Berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts

Kurzfassungen/Presse (11)

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - BFH lässt Ausnahme für nichteheliche Lebensgemeinschaft zu

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

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  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2007)

    Doppelte Haushaltsführung auch für nichteheliche Paare mit Kind // Partner müssen aber früh zusammenziehen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung auch bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft absetzbar

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei beruflicher Veranlassung können auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft abzugsfähig sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    In Ausnahmefällen kann auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sein

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft nur in Ausnahmefällen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Doppelte Haushaltsführung; Erziehungsurlaub; Familienwohnung; Kind; Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 217, 453
  • NJW 2007, 2143
  • NZM 2007, 533
  • FamRZ 2007, 905 (Ls.)
  • BB 2007, 1042
  • DB 2007, 1058
  • BStBl II 2007, 533



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07  

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07  

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Begründung eines doppelten Haushalts auch dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn Ehegatten bereits vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren jeweiligen Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533, m.w.N.).

    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier an verschiedenen Orten beruflich tätigen Steuerpflichtigen diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (BFH-Urteil in BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533, m.w.N.).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06  

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
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  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07  

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-)Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl II 2007, 533).
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05  

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

    Denn im Hinblick auf den aus Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes resultierenden Schutz von Ehe und Familie ist jedenfalls eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn beide Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten beruflich tätig sind, jeweils dort wohnen und anlässlich ihrer Heirat eine der beiden Wohnungen zum Familienhausstand machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07  

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

    Im Übrigen habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des Finanzgerichts am 15. März 2007 (VI R 31/05, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 533) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl. II 2007, 533).

  • FG Köln, 21.01.2008 - 12 K 5376/04  

    Berücksichtigung von Kosten einer doppelten Haushaltsführung; Begriff der

    Eine Wegverlegung des Haupthausstandes vom Beschäftigungsort erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht (vgl. BFH-Urteil vom 02.12.1981 VI R 167/79, BStBl II 1982, 297; Urteil vom 04.04.2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384; Beschluss vom 20.01.2003 VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616; Urteil vom 15.03.2007 VI R 31/05, BStBl II 2007, 533).

    Diese aufgrund verfassungskonformer Auslegung entwickelte Ausnahme ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften aber nicht übertragbar (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH a.a.O., BStBl II 2007, 533 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 01.02.2008 - X B 251/07  

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Die zusätzliche Begründung vom 23. Juli 2007, in der der Kläger die Abweichung des FG-Urteils von der am 25. April 2007 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 15. März 2007 VI R 31/05 (BStBl II 2007, 533) geltend macht, ist als nachgereichter Schriftsatz verspätet.
  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06  

    Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl II 2007, 533 m.w.N.).
  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 4247/06  

    Überprüfung der beruflichen oder privaten Veranlassung zur Begründung einer

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-)Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08  

    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten jeweils bis zur

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