Rechtsprechung
| BFH, 15.09.2010 - X R 22/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
- openjur.de
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
- Bundesfinanzhof
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 7g Abs 3 S 2, HGB § 269
Ansparabschreibung; Betriebserweiterung; Investition; Rücklage - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Ansparabschreibung/Investitionsabzugsbetrag für eine Fotovoltaikanlage - Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 15.9.2010 - X R 22/08" von StB/Dipl.-Finw. Dieter Grützner, original erschienen in: StuB 2011, 185 - 186.
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1386/07
- BFH, 15.09.2010 - X R 22/08
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.10.2012 - III B 40/12
Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher …
ee) Eine Abweichung legen die Kläger auch nicht hinsichtlich des BFH-Urteils vom 15. September 2010 X R 22/08 (…BFH/NV 2011, 238) dar. - BFH, 29.06.2011 - X B 59/10
Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem …
Sie machen sinngemäß geltend, das angefochtene Urteil weiche von den finanzgerichtlichen Urteilen ab, die Gegenstand der Revisionsverfahren X R 16/08, X R 21/08 und X R 22/08 seien.b) Die von den Klägern geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des FG Nürnberg vom 18. Dezember 2007 1 K 1385/2007 und 1 K 1386/2007, die Gegenstand der Revisionsverfahren X R 21/08 und X R 22/08 waren, liegt nicht vor.
- BFH, 25.07.2011 - I B 8/11
Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht - …
Das FG hat im Zusammenhang mit seiner Prüfung, ob die Investitionsabsicht im Streitfall hinreichend konkretisiert sei, entschieden, dass die Vorstellungen und Planungen der Klägerin, wie sich das Unternehmen entwickeln könnte, insoweit nicht ausreichen würden; es hat dabei zur Frage der Plausibilität der Planungen zum einen auf die bisherige Größe des Betriebs verwiesen (s. insoweit z. B. BFH-Urteile vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235, und X R 22/08, BFH/NV 2011, 238), zum anderen auf den Umstand, dass die Klägerin die in der Planung angeführten Wirtschaftsgüter als für die Erbringung der unternehmerischen Leistung nicht erforderlich bezeichnet hat und dass die Klägerin keine konkreten Aufträge in Aussicht habe, die eine Kapazitätserweiterung in dem geplanten Umfang gerechtfertigt hätten. - FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 6 K 6181/08
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bei der Einspeisung …
Steuerpflichtige, die Photovoltaikanlagen betreiben und damit Strom erzeugen, erzielen hieraus - unter der hier nicht zweifelhaften Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht - in Höhe der vom Netzbetreiber gewährten Vergütung Einnahmen aus einer gewerblichen Betätigung im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 22. September 2010 - 2 K 282/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 2102; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. September 2010 X R 22/08, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 238).
