Rechtsprechung
| BFH, 15.09.2011 - V R 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht - Änderung der Verhältnisse - Steuerbefreiung der Umsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Abgrenzung zur rechtsfehlerhaften Beurteilung
- Bundesfinanzhof
Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht - Änderung der Verhältnisse - Steuerbefreiung der Umsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Abgrenzung zur rechtsfehlerhaften Beurteilung
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13; UStG § 15 a
Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht - Änderung der Verhältnisse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Umsatzsteuer: Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf EU-rechtliche Steuerfreiheit
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Steuerfreiheit nach Unionsrecht: Unternehmer können Vorsteuer berichtigen
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.11.2009 - 6 K 3110/06
- BFH, 15.09.2011 - V R 8/11
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2012, 211
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.05.2012 - XI R 24/10
Steuerfreie Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
Die Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung der Geldspielgeräte konnte der Kläger - zwischen den Beteiligten unstreitig - nicht mehr zum Abzug bringen, da aus Aufwendungen für Eingangsleistungen, die in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Ausgangsumsätzen stehen, ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 und 2 UStG und Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG nicht in Betracht kommt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, unter II. 1. b bb; vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BFHE 232, 278, BStBl II 2012, 68, unter II. 2. b aa, jeweils m. w. N. zur Rechtsprechung des EuGH; vom 15. September 2011 V R 8/11, BFHE 235, 516, BStBl II 2012, 368, unter II. 1. b, m. w. N.; Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 XI R 16/09, BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371, unter II. 1. b bb, m. w. N.). - FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 189/10
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Aktienemissionskosten
Dieser Gesichtspunkt wäre auf Grund ihres Wahlrechts für das für sie günstigere Recht deshalb nur dann zu berücksichtigen, wenn nicht bereits das nationale Recht zum Erfolg ihrer Klage geführt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 2011 V R 8/11, BStBl II 2012, 368).
Sie betreiben juristische Internetseiten?