Rechtsprechung
| BFH, 15.11.1991 - VI R 144/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dienstreisen - Volle Abzugsfähigkeit der Kosten für Zwischenheimfahrten - Dauer der Dienstreise ohne Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei Dienstreisen
- Betriebs-Berater
Zwischenheimfahrten bei Dienstreise wegen Lehrgang
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Aufwendungen für Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer Dienstreise sind auch bei kurzer Dauer der Dienstreise in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 166, 245
- BB 1992, 1050
- BB 1992, 420
- DB 1992, 557
- BStBl II 1992, 266
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92
Wahlrecht bezüglich Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit
Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß der Kläger an den Lehrgangsorten E und P nicht im Rahmen einer Dienstreise tätig war, so daß die streitigen Fahrtkosten nicht nach Dienstreisegrundsätzen als Zwischenheimfahrten zu qualifizieren sind (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1991 VI R 144/89, BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266, und vom 24. April 1992 VI R 105/89, BFHE 167, 443, BStBl II 1992, 664).Da die Dienstreiseeinsatzstelle für die ersten drei Monate keine Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist, liegt in den ersten drei Monaten auch, falls der Arbeitnehmer an der Einsatzstelle eine Unterkunft genommen hat, keine doppelte Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vor, so daß neben Unterkunfts- und Verpflegungsmehraufwendungen sämtliche Zwischenheimfahrten in Höhe der tatsächlichen Kosten abziehbar sind (s. BFH-Urteile in BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266, und in BFHE 167, 443, BStBl II 1992, 664).
- BFH, 11.02.1993 - VI R 50/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89
Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten
Der Senat hat, zeitlich nach dem Eingang der Revisionsbegründung im Streitfall, für den Fall der Zwischenheimfahrt eines Arbeitnehmers aus Anlaß einer Dienstreise entschieden, die Motive für die Zwischenheimfahrt seien unerheblich; private Motive spielten grundsätzlich keine Rolle, wenn sie lediglich auf die Rückgängigmachung einer rein beruflich veranlaßten Beeinträchtigung der privaten Sphäre gerichtet seien (Urteil vom 15. November 1991 VI R 144/89, BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266, 267).
- BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89
Werbungskosten durch Zwischenheimfahrten bei mehrwöchigen Dienstreichen
Der Senat hat durch Urteil vom 15. November 1991 VI R 144/89 (BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266) entschieden, daß Aufwendungen für Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer Dienstreise in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. - BFH, 24.04.1992 - VI R 137/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
