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   BFH, 15.11.1994 - VIII R 74/93   

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    Ausschüttung aus dem Reservefonds einer PGH an ausgeschiedenen Genossen

  • Betriebs-Berater

    Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 176, 373
  • BB 1995, 1677
  • BB 1995, 661
  • DB 1995, 857
  • BStBl II 1995, 315
  • BStBl II 1995, 316



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 71/94  

    Ausschüttungen aus Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks

    Jedenfalls war eine PGH - wie auch die PGH-P - eine Vereinigung mit körperschaftlicher Struktur, wobei die Beteiligung - abstrakt gesehen - das Vermögensrecht mit umfaßte, an Gewinnausschüttungen und an der Auskehrung des Liquidationsvermögens beteiligt zu werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1994 VIII R 74/93, BFHE 176, 373, BStBl II 1995, 315, m. w. N.; BFH in BFHE 174, 122, BStBl II 1994, 578, 580).

    Der erkennende Senat nimmt insoweit Bezug auf sein Urteil in BFHE 176, 373, BStBl II 1995, 315.

    bb) Ob hinsichtlich der Besteuerung der im ersten Halbjahr 1990 erfolgten Ausschüttungen aus den Reservefonds generell oder im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen gerechtfertigt wären, hat der Senat angesichts der Zweigleisigkeit des Verfahrens im Anfechtungsverfahren gegen die Festsetzung der Steuerrate nicht zu entscheiden (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 176, 373, BStBl II 1995, 315, 318, m. w. N.).

    Die Vertragsparteien des EinigVtr und der Gesetzgeber haben die grundsätzliche Fortgeltung des DDR-Steuerrechts über den Zeitpunkt des Beitritts der DDR am 3. Oktober 1990 hinaus bis zum 31. Dezember 1990 in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise bewußt in Kauf genommen (BFH-Urteil in BFHE 176, 373, BStBl II 1995, 315, 318, m. w. N.).

    Die damit verbundene steuerliche Doppelbelastung von Gewinnen entspricht indessen der Rechtslage vor Einführung des Anrechnungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ab dem Jahr 1977 (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats in BFHE 176, 373, BStBl II 1995, 315, 318, m. w. N.).

  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 70/94  

    Ausschüttungen aus dem unteilbaren Reservefonds einer PGH im ersten Halbjahr 1990

    Jedenfalls war eine PGH - wie auch die PGH-P - eine Vereinigung mit körperschaftlicher Struktur, wobei die Beteiligung - abstrakt gesehen - das Vermögensrecht mit umfaßte, an Gewinnausschüttungen und an der Auskehrung des Liquidationsvermögens beteiligt zu werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1994 VIII R 74/93, BStBl II 1995, 316 m. w. N.; BFH in BFHE 174, 122, BStBl II 1994, 578, 580).

    c) Ob hinsichtlich der Besteuerung der im ersten Halbjahr 1990 erfolgten Ausschüttungen aus den Reservefonds generell oder im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen gerechtfertigt wären, hat der Senat angesichts der Zweigleisigkeit des Verfahrens im Anfechtungsverfahren gegen die Festsetzung der Steuerrate nicht zu entscheiden (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BStBl II 1995, 315, 318 m. w. N.).

    Die Vertragsparteien des EinigVtr und der Gesetzgeber haben die grundsätzliche Fortgeltung des DDR-Steuerrechts über den Zeitpunkt des Beitritts der DDR am 3. Oktober 1990 hinaus bis zum 31. Dezember 1990 in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise bewußt in Kauf genommen (BFH-Urteil in BStBl II 1995, 315, 318 m. w. N.).

    Die damit verbundene steuerliche Doppelbelastung von Gewinnen entspricht indessen der Rechtslage vor Einführung des Anrechnungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 1977 (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats in BStBl II 1995, 315, 318 m. w. N.).

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 74/94  
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