Rechtsprechung
| BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1
Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05
- BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 20.08.2012 - I R 9/12
Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den …
Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (…ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809; vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, jeweils m. w. N.).Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1508, m. w. N.).
- BFH, 25.11.2008 - III R 78/06
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist mangels …
Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).
- BFH, 21.08.2009 - II B 184/08
Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei der Fristversäumung durch eine Finanzbehörde …
Bei der Beurteilung, ob sich eine Finanzbehörde die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508;… vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407, jeweils m.w.N.).Die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung des jeweiligen Schriftstücks muss durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, und in BFH/NV 2007, 1508).
- BFH, 03.07.2009 - IX B 18/09
Postausgangskontrolle beim Finanzamt - Beweiswürdigung beim Fehlen eines …
Liegt ein solcher Vermerk nicht vor, muss das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (…vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138, m.w.N.); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (BFH-Urteile in BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508). - BFH, 26.01.2010 - X B 147/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA - …
Liegt ein solcher Vermerk - wie im Streitfall - nicht vor, muss das Finanzgericht (FG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (…vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/ NV 2003, 138, m. w. N.); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (BFH-Entscheidungen vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/ NV 2007, 1508). - BFH, 15.02.2011 - VI R 69/10
Keine Wiedereinsetzung für FA, wenn die OFD eine Revisionsbegründung schuldhaft …
Vielmehr ist erforderlich, dass die ordnungsgemäße Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Absendevermerk der Poststelle in den Akten festgehalten wird (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/ NV 2007, 1508).
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