Rechtsprechung
   BFH, 16.02.1996 - I R 183/94   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UmwStG 1977 § 20; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16, § 34 Abs. 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendung des § 20 UmwStG - Einbringung wesentlicher Betriebsgrundlagen erforderlich - Einbringung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens - Keine Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebsaufspaltung durch Umwandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei Einbringung von KG in GmbH

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 20, EStG § 34
    Betriebsaufspaltung; Sonderbetriebsvermögen; Stille Reserve; Umwandlung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die steuerneutrale Übertragung von Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft, insbesondere nach § 24 UmwStG" von RA/StB/WP Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock und RA/StB Helmut Rundshagen, original erschienen in: BB 2004, 2490 - 2497.

Verfahrensgang

  • FG Saarland, 14.11.1994 - 1 K 176/94
  • BFH, 16.02.1996 - I R 183/94

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 180, 342
  • BFHE 180, 97
  • BB 1996, 1268
  • DB 1996, 1314
  • BStBl II 1996, 342



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Wird zitiert von ... (27)  

  • FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03  

    Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG

    Mit seiner nach erfolglosem Einspruchsverfahren am 29.01.2003 beim Gericht eingegangenen Klage macht der Kläger im Wesentlichen geltend, die vom Beklagten für seine Entscheidung angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - (in BStBl II 1991, 635 und in BStBl II 1996, 342) hätten andere Fallgestaltungen betroffen.

    In der Entscheidung in BStBl II 1996, 342 seien - vereinfacht dargestellt - der Kläger als Komplementär und die Klägerin als Kommanditistin an einer KG beteiligt gewesen.

    Insoweit ergebe sich aus der Entscheidung in BStBl II 1996, 342 nichts anderes.

    Der BFH habe unter Hinweis auf die Entscheidung in BStBl II 1996, 342 ausdrücklich klargestellt, dass auch der Tatbestand einer nach § 20 UmwStG begünstigten Einbringung nicht vorliege mit der Folge, dass - mit Ausnahme des zum Buchwert in ein anderes Sonderbetriebsvermögen überführten Grundstücks - sämtliche stillen Reserven aufzudecken seien.

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gegenstand der Einbringung im Sinne des § 25 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die jeweiligen Mitunternehmeranteile der Gesellschafter (BFH-Urteil vom 16.02.1996 I R 183/94, BStBl II 1996, 342).

    Die Frage, ob ein Mitunternehmeranteil auch dann nach Maßgabe des § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird, wenn zum Sonderbetriebsvermögen gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen, sondern an diese vermietet werden, hat der BFH im bereits erwähnten Urteil vom 16.02.1996 (a.a.O.) entschieden.

    Daran ändert nichts, dass die Entscheidung des BFH vom 16.02.1996 (a.a.O.) zur Frage der Tarifermäßigung des - angesichts des Teilwertansatzes der GmbH - erzielten Veräußerungsgewinns nach § 16 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG ergangen ist.

    Im Urteil vom 16.02.1996 (a.a.O.) führt der BFH ausdrücklich aus, dass einkommensteuerrechtlich in der Umwandlung ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen ist, der nach allgemeinen Grundsätzen zu einem Veräußerungsgewinn führen kann.

    Wenn der BFH in der Entscheidung vom 16.02.1996 (a.a.O.) für den Veräußerungsgewinn die Tarifermäßigung nicht zugelassen hat, weil wesentliche zum Sonderbetriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter zurückbehalten wurden, hat er damit die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils als Sachgesamtheit mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verneint.

    Der Entscheidung des BFH vom 16.02.1996 (a.a.O.) zur Anwendung des § 16 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG lässt sich entnehmen, dass tatsächliche oder rechtliche Hindernisse bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen keine Rolle spielen.

    Nach der Entscheidung des BFH vom 16.02.1996 (a.a.O.) müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen zivilrechtlich auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen.

  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00  

    Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel

    Vielmehr wären in diesem Fall die von Anfang an zur (sofortigen) Veräußerung bestimmten Wohnungen zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen des ruhenden Gewerbebetriebs in das Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels überführt worden (zum zwingenden Buchwerttransfer in vergleichbaren Fällen als Folge des von der ständigen Rechtsprechung des BFH vertretenen weiten Betriebsbegriffs vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II. 2. b bb; in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 2. b und c, m.w.N.; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 94).

    Dies wiederum hätte zum einen die Folge, dass eine steuerbegünstigte Aufgabe des Gaststätten- und Saunabetriebs i.S. von §§ 16 Abs. 3, 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG insgesamt entfiele, weil die zum Buchwert aus dessen Betriebsvermögen ausscheidenden Erdgeschossräume zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört haben (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II. 2. b bb; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 94 und 275, m.w.N.).

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00  

    Betriebsveräußerung - Sonderbetriebsvermögen kann zur Steuerfalle werden

    Hieraus ergäbe sich zugleich, dass W.W. den Tatbestand einer nach § 20 UmwStG begünstigten Einbringung nicht erfüllt und deshalb --mit Ausnahme des zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen von C.W. überführten Grundstücks (s. oben Abschn. I. 1. e, aa)-- sämtliche stillen Reserven seines Mitunternehmeranteils aufgedeckt hätte (BFH-Entscheidung vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342).

    Für den Streitfall könnte dies bedeuten, dass W.W. --trotz Buchwertübertragung des Grundstücks "IE"-- einen Aufgabegewinn nach § 16 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der zu Abschn. a dargelegten Wertansätze erzielt hätte, weil er --beispielsweise im Unterschied zu dem Sachverhalt, über den im Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342 zu entscheiden war (vgl. auch BFH-Urteil in DStR 2000, 2123, m.w.N. aus der Rechtsprechung)-- keine (wesentlichen) Wirtschaftsgüter unter Fortführung der stillen Reserven in seinem Betriebsvermögen zurückbehielt.

mehr
  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08  

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Um eine solche Veräußerung geht es, wenn ein Mitunternehmeranteil gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird (Senatsurteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, 99, BStBl II 1996, 342, 343).

    Das hat der Senat bereits entschieden (Senatsurteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, m. w. N.), und daran ist festzuhalten.

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96  

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Denn das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehört zu seiner gewerblichen Tätigkeit und damit zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, m.w.N.).

    Das Urteil des I. Senats in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342 steht dem nicht entgegen.

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99  

    Unternehmensnachfolge - Überführung aus der Gesamthand in das Vermögen eines

    Das entspricht dem von der Rechtsprechung vertretenen weiten Betriebsbegriff, nach dem eine Entnahme i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nur vorliegt, wenn ein Wirtschaftsgut in den privaten Bereich übergeht oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen überführt wird und dadurch eine spätere Erfassung der stillen Reserven nicht mehr gewährleistet ist (vgl. u.a. BFH, Urteil vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903, sowie Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, 170, m.w.N., und Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II. 2. b, bb der Gründe).

    Ein Wahlrecht zur Aufdeckung der stillen Reserven besteht nicht; es fehlt insoweit an einer Rechtsgrundlage (vgl. u.a. Senatsurteile vom 19. Februar 1991 VIII R 65/89, BFHE 1644, 315, BStBl II 1991, 789, unter 3. der Gründe; in BFHE 184, 63, BStBl II 1998, 652, unter B. I. 4. b, bb, aaa der Gründe; vgl. auch BFH in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II. 2. b, bb der Gründe, m.w.N.).

    Dieses Recht ist dem Steuerpflichtigen nur aus Gründen der sachlichen Billigkeit eingeräumt (BFH-Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II. 2. a, bb der Gründe), und deshalb der Prüfung in einem besonderen Verfahren vorbehalten (zum "gestuften Verfahren" bei Billigkeitsmaßnahmen vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 16, 8, 500, BStBl II 1993, 3, unter 4. b, aa der Gründe; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 163 Anm. 18, m.w.N.).

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02  

    Änderung eines durch Gericht aufgehobenen Steuerbescheids einer

    Eine Entnahme i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist aber nur dann gegeben, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich übergeht oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen übergeht und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, 170, m.w.N.; BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342; vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II.2.b bb).

    Bleibt ein Wirtschaftsgut hingegen --wie im Streitfall-- Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen, kann es nicht durch bloße Erklärung zum Privatvermögen werden; vielmehr sind die bisherigen Buchwerte fortzuführen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1991 VIII R 65/89, BFHE 164, 315, BStBl II 1991, 789, unter 3. der Gründe; in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II.2.b bb der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01  

    Vermögensübergang auf Grund Erbfalls von Mitunternehmeranteilen an durch

    Sollte sich diese Vermutung im zweiten Rechtsgang als richtig erweisen, so wäre --aufgrund des Rückbehalts dieses Grundstücks-- nicht nur der Tatbestand des § 20 UmwStG 1995 ausgeschlossen gewesen (hierzu BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342; zur Selbständigkeit der Ermittlung des Gewerbeertrags vgl. Senats-Urteil vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359), sondern --bei isolierter Betrachtung des Umwandlungsschritts 1-- zudem ein laufender Veräußerungsgewinn angefallen, der bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Gewerbesteuer unterläge (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BFH/NV 2001, 1554).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99  

    Buchwertübertragung von wesentlichen Grundlagen vor Anteilsveräußerung

    Ebenfalls hat der BFH die Begünstigung versagt, wenn ein Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert, zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen aber in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang damit ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Betriebsvermögen überführt (BFH-Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; ebenso für Fälle der Einbringung BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458, und vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09  

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dies hat zur Folge, dass die Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang einzuordnen ist und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern sind (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, zu § 20 UmwStG).

    Die Einbringung eines Betriebs i. S. des § 24 Abs. 1 UmwStG verlangt, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das mitunternehmerische Betriebsvermögen der aufnehmenden Personengesellschaft übertragen werden (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 3/03, BFH/NV 2005, 879; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, zu § 20 UmwStG; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 5. Aufl., § 24 UmwStG Rz 59, 93, m. w. N.).

    Die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen führt regelmäßig zu einer gewinnrealisierenden Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern, soweit nicht ausnahmsweise die eingebrachten Wirtschaftsgüter noch die Merkmale eines Betriebs oder Teilbetriebs aufweisen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a. a. O., § 24 UmwStG Rz 95; Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, UmwStG, § 20 Rz 40; Schlößer in Haritz/Menner, Umwandlungssteuergesetz, 3. Aufl., § 24 Rz 30; Dötsch/Patt/Pung/Möhlenbrock, Umwandlungssteuerrecht, 6. Aufl., § 24 Rz 89 f. i. V. m. § 20 Rz 64 ff.).

  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08  

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08  

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96  

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

  • BFH, 25.07.2000 - VIII B 46/99  
  • FG Düsseldorf, 27.08.1996 - 6 K 4700/93  
  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 3143/09  

    Wesentliche Betriebsgrundlage, Anteil an Komplementär-GmbH, einbringungsgeborene

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06  

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

  • FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04  

    Steuerverstrickung einbringungsgeborener Anteile; Zurückbehaltung von

  • BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06  

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft;

  • BFH, 27.08.1997 - I R 76/96  

    Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsaufspaltung

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 239/06  

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine unbeschränkt

  • FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98  

    Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04  

    Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb

  • BFH, 08.06.2011 - I B 15/11  

    § 25 Satz 1 UmwStG 1995 ist Rechtsgrundverweisung

  • FG Nürnberg, 20.03.2008 - VI 247/06  

    Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 K 4386/08  

    Betriebsaufgabe aufgrund der Einlage eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft

  • FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96  
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