Rechtsprechung
   BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer nach Umwandlung eines früher nachweislich wegen Liebhaberei betriebenen Betriebes in einen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht; Wechsel von Liebhaberei in Gewinnerzielungsabsicht nach sprunghaften Anstieg der Einnahmen wegen Einführung eines neuen Produkts

Kurzfassungen/Presse

  • Praxis Freiberufler Beratung (Kurzinformation)

    Liebhaberei: Gewinne sind trotz langjähriger Behandlung der Tätigkeit als Liebhaberei steuerpflichtig




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Wird zitiert von ...  

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12  

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    (a) (aa) Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG setzt die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus (BFH-Beschluss vom 16.03.2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950; BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).

    (cc) Ebenso, wie die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns nachträglich entstehen und ein Betrieb von der Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betrieb hineinwachsen kann, kann andersherum die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen, aufgegeben werden und ein Betrieb in die Liebhaberei hineinwachsen (BFH-Beschluss vom 16.03.2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950).

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