Rechtsprechung
| BFH, 16.04.1999 - VI R 66/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 3 Nr. 16 und 62, § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV 1984 § 2 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 und 2; LStDV 1990 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 und 2
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gruppenunfallversicherung und Gruppenkrankenversicherung1. Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer - Zufluß der Beiträge als Arbeitslohn nur bei unentziehbarem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung - Kein Zufluß bei vom Arbeitgeber geltend gemachtem Versicherungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohn bei Gruppenkrankenversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beiträge des Arbeitgebers zur Gruppenunfall- und -krankenversicherung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 12.02.1996 - 4 K 4984/93
- BFH, 16.04.1999 - VI R 66/97
- BVerfG, 29.04.2002 - 2 BvR 1410/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 188, 338
- VersR 1999, 1392
- BB 1999, 1692
- DB 1999, 1586
- BStBl II 2000, 408
- NZA-RR 1999, 535
Wird zitiert von ... (31)
- BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05
Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten …
Davon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (zuletzt Senatsurteile vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619, m.w.N., …und vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; für die Gruppenunfallversicherung vgl. z.B. Urteile vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, und VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).Soweit in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1990 Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ungeachtet eines eigenen Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers als Arbeitslohn angesehen werden, hat sich der BFH hieran nicht gebunden gesehen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, und in BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).
So jedenfalls verhält es sich bei einer regelmäßig als Versicherung für fremde Rechnung (§§ 179 Abs. 2, 75 ff. VVG a.F. bzw. §§ 179 Abs. 1 Satz 2, 43 ff. VVG n.F.) ausgestalteten (Gruppen-)Unfallversicherung (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408, m.w.N.; Küttner/Reinecke, Personalbuch 2008, Stichwort Unfallversicherung, Rz 3).
- BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …
Der Zufluss von Arbeitslohn ist ferner zu bejahen, wenn der Arbeitgeber mit seinen Leistungen dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen einen Dritten verschafft (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408). - BFH, 23.06.2005 - VI R 124/99
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandelschuldverschreibungen
Der Zufluss von Arbeitslohn ist ferner zu bejahen, wenn der Arbeitgeber mit seinen Leistungen dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen einen Dritten verschafft (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).
- BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
Der Zufluss von Arbeitslohn ist ferner zu bejahen, wenn der Arbeitgeber mit seinen Leistungen dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen einen Dritten verschafft (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408). - BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen
a) Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern, soweit der Arbeitnehmer die Ansprüche selbst gegen den Versicherer geltend machen kann (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung --LStDV--;… vgl. Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 19 EStG Rdnr. 361;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 3 "Zukunftssicherungsleistungen" a; BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408). - BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01
Steuerpflicht von Arbeitgeberleistungen an ausländischen …
Zum Arbeitslohn gehören grundsätzlich auch Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers an einen Dritten leistet (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, sowie VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408, m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 2726/04
Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als …
Durch die Zahlung der Versicherungsprämien fließt dem Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.04.1999 - VI R 66/97) dann zu, wenn die Zahlung an den Versicherer sich wirtschaftlich betrachtet so darstellt, als ob dem Arbeitnehmer die Mittel zur Verfügung gestellt worden seien und dieser sie zum Erwerb der Zukunftssicherung verwendet hätte.Dies reicht aus, um - über die materielle Anspruchsinhaberschaft hinaus - auch von einer Rechtsposition des Versicherten auszugehen, die der des im Urteil des BFH vom 16.04.1999 - VI R 66/97 festgestellten Sachverhalts entspricht.
Aber auch für den Fall, dass sich die Gewährung des Vorteils als zur Verwirklichung der betriebsfunktionalen Zielsetzung notwendige Maßnahme - hier: Voraussetzung für die Beschäftigung - darstellt, ist ein die Annahme von Lohn ausschließendes überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers dann nicht anzunehmen, wenn der dem Arbeitnehmer zugewendete Vorteil erheblich ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.04.1999 VI R 66/97 unter II. 1. c) der Gründe).
Die "Pflicht" zur Versicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte ergibt sich nur aus dem faktischen Zwang, dass ohne Versicherung eine Beschäftigung nicht möglich ist, da ansonsten die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis verweigert würde (vgl. BFH-Urteil vom 16.04.1999 VI R 66/97 unter II. 1. c) der Gründe).
- BFH, 13.09.2007 - VI R 54/03
Lohnzufluss bei Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur …
Dies führt dazu, dass im Fall der Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung --selbst bei der hier gebotenen Verneinung eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers an der Beitragsleistung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408, unter II. 1. c, m.w.N.)-- nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass der oben beschriebene Vorteil vom Arbeitgeber für die Beschäftigung gewährt wird. - FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 5028/04
Ausgezahlte Versicherungsleistung als Arbeitslohn
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 16.4.1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, und VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408) seien nicht bereits die Versicherungsbeiträge, sondern erst die späteren Versicherungsleistungen beim Arbeitnehmer steuerlich zu erfassen (sogenannte nachgelagerte Besteuerung).Dem könnten dann aber bei einem dienstlichen Unfall Werbungskosten (die im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht seien) und außergewöhnliche Belastungen bei einem Privatunfall gegenüberstehen, so dass grundsätzlich nur der Lohnersatz das Einkommen erhöhe (BFH-Urteile vom 16.4.1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, und VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).
Dieser nur mittelbare Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Versicherer genügt für den Zufluss von Arbeitslohn nicht (vgl. BFH-Urteile vom 19.4.1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406, und VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).
- BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06
Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der …
Im Streitfall bestehe ein hinreichend konkretisierter eigener Anspruch der Arbeitnehmer auf die Leistungen des Versicherers im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Zukunftssicherungsleistungen (Urteil vom 16. April 1999 VI R 66/97, BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408).b) Der Senat hat mit Urteil in BFHE 188, 338, BStBl II 2000, 408 und unter Hinweis auf sein Urteil vom 1. Dezember 1995 VI R 76/91 (BFHE 179, 312, BStBl II 1996, 239) die Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als objektive Bereicherung des Arbeitnehmers und Arbeitslohn beurteilt.
- FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
Arbeitgeberbeiträge zur Direktversicherung
- BFH, 26.11.2002 - VI R 161/01
Arbeitgeberzahlung an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft
- FG Düsseldorf, 07.11.2007 - 7 K 1270/06
Gutschriften auf eine stille Mitarbeiterbeteiligung als gegenwärtig zugeflossener …
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 3 K 214/02
Direktversicherungsbeiträge eines Versicherungsunternehmens für seine selbständig …
- BFH, 27.06.2006 - IX R 77/01
Lohnsteuer - Beiträge an Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
- BFH, 14.04.2011 - VI R 24/10
Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
- FG Köln, 24.11.2004 - 12 K 5350/01
Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung als Arbeitslohn
- FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 1339/97
Invaliditätsleistungen der Unfallversicherung steuerfrei
- FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98
Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer …
- FG München, 25.08.2005 - 2 K 2081/05
Aufgrund Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer gezahlte …
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 2 K 299/04
Kürzung des Vorwegabzugs bei Beschäftigung eines Rentners
- FG Brandenburg, 25.05.2000 - 4 K 1682/99
Steuerfreie Gehaltserhöhung ist möglich
- FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2001 - 4 K 2670/99
Altersvorsorge - Ungekürzter Vorwegabzug bei Direktversicherung
- FG Baden-Württemberg, 27.05.2004 - 8 K 266/01
Steuerbefreiung der Beiträge an die Zusatzversorgungskasse des Deutschen …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 1 K 1854/05
Leistungen aus Gruppenunfallversicherung Einkünfte aus nicht selbständiger …
- FG Hamburg, 08.08.2001 - VII 158/97
Keine Erstattung der Lohnsteuer bei Auszahlung von Gewinnanteilen
- FG Thüringen, 24.10.2001 - IV 581/01
Arbeitgeberbeiträge an die Zusatzversorgungskasse der Arbeitnehmer der Land- und …
- FG München, 05.08.2002 - 7 K 5726/00
D&O-Versicherung - Prämienzahlungen kein geldwerter Vorteil
- FG Saarland, 21.06.2011 - 1 K 1196/08
Eigenmächtige erhöhte Lohnauszahlungen eines Personalsachbearbeiters an …
- FG Hessen, 13.01.2000 - 10 K 3911/98
Arbeitslohn; Überzahlung; Lohnsteuerhaftung - Lohnsteuerhaftung bei überzahltem …
- FG Hessen, 17.09.1999 - 10 K 1807/97
