Rechtsprechung
   BFH, 16.05.2002 - V B 89/01   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG 1980 § 3 Abs. 11 Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen eines Geschäftsbesorgers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Es ist geklärt, dass eine Besorgungsleistung bei Leistungseinkauf, Leistungsverkauf und Erbringung von Leistungen in eigenem Namen auf fremde Rechnung vorliegt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2. No. 1 ; Umsatzsteuergesetz 1980, § 3 Abs. 11
    Abgaben, Mehrwertsteuer

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 199, 42
  • BB 2002, 1528
  • BStBl II 2004, 319



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BFH, 23.08.2007 - V R 10/05  

    Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder

    Deshalb weiche die Vorentscheidung auch von dem bezeichneten BFH-Urteil sowie von dem BFH-Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01 (BFHE 199, 42, BStBl II 2004, 319) ab.
  • BFH, 29.08.2002 - V R 8/02  

    Leistungsverkauf: Besorgungsleistung des Eigentümers berechtigt wie besorgte

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFH/NV 2000, 1318; in DStR 2002, 719; Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01) entspricht § 3 Abs. 11 UStG nämlich hinsichtlich des zu erreichenden Ziels den Vorgaben des Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG.
  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03  

    Verwertung von Sicherungsgut

    Allein der Umstand, dass jemand im eigenen Namen aber letztlich für Rechnung eines Dritten Leistungen erbringt oder bezieht, rechtfertigt dagegen keine von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Zurechnung von Leistungen oder Leistungsbezügen, wie sich aus den Regelungen zum Kommissionsgeschäft ergibt (vgl. Art. 5 Abs. 4 Buchst. c und Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--, sowie zu § 3 Abs. 3 und Abs. 11 UStG 1993 die BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377; vom 29. August 2002 V R 8/02, BFHE 199, 88, BStBl II 2004, 320, sowie BFH-Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113; nunmehr ausdrücklich die Neufassung des § 3 Abs. 11 UStG, mit Wirkung vom 1. Januar 2004).
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  • BFH, 10.12.2002 - V B 139/02  

    USt, Leistungskommission

    Durch die Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 268; vom 29. August 2002 V R 8/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1947; Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113) ist bereits geklärt,.
  • BFH, 28.09.2005 - V B 97/05  

    Besorgung ausländischer Waren-Terminkontrakte

    Es mag zwar sein, dass der BFH auf diesen Gesichtspunkt in seinen Entscheidungen vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00 (BFH/NV 2002, 883) und vom 16. Mai 2002 V B 89/01 (BFHE 199, 42, BStBl II 2004, 319) nicht weiter eingegangen ist.
  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02  

    Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim

    Nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377; vom 29. August 2002 V R 8/02; BFH-Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113) liegt ein Besorgen einer sonstigen Leistung i.S. des § 3 Abs. 11 UStG vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen durch einen Dritten erbringen lässt ("Leistungseinkauf") oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt ("Leistungsverkauf").
  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1276/03  

    Doppel- bzw. Dreifachumsatz bei Verwertung von Sicherungsgut durch

    Allein der Umstand, dass jemand im eigenen Namen, aber letztlich für Rechnung eines Dritten Leistungen erbringt oder bezieht, rechtfertigt dagegen keine von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Zurechnung von Leistungen oder Leistungsbezügen, wie sich aus den Regelungen zum Kommissionsgeschäft ergibt (vgl. Art. 5 Abs. 4 Buchst. c und Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - -Richtlinie 77/388/EWG --, sowie zu § 3 Abs. 3 und Abs. 11 UStG 1993 BFH-Urteil vom 29. August 2002 V R 8/02, BStBl. II 2004, 320, sowie BFH-Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113 ; nunmehr ausdrücklich die Neufassung des § 3 Abs. 11 UStG , mit Wirkung vom 1. Januar 2004).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 1 K 319/05  

    Zur Frage der Umsatzbesteuerung des Sicherungsnehmers bei Verwertung

    Allein der Umstand, dass jemand im eigenen Namen aber letztlich für Rechnung eines Dritten Leistungen erbringt oder bezieht, rechtfertigt dagegen keine von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Zurechnung von Leistungen oder Leistungsbezügen, wie sich aus den Regelungen zum Kommissionsgeschäft ergibt (vgl. Art. 5 Abs. 4 Buchst. c und Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG -, sowie zu § 3 Abs. 3 und Abs. 11 UStG 1993 die BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377; vom 29. August 2002 V R 8/02, BFHE 199, 88, BStBl II 2004, 320, sowie BFH-Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113; nunmehr ausdrücklich § 3 Abs. 11 UStG mit Wirkung vom 1. Januar 2004).
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