Rechtsprechung
| BFH, 16.10.2002 - X R 74/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 15 Abs. 2
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 2
Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf des eigenen Wohnhauses - NWB SteuerXpert START
EStG § 15 Abs. 2
Der Verkauf einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie ist nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur Eigennutzung erworbene Wohnobjekte sind i. d. R. nicht in gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Aus eigener Wohnung wird nicht "gewerblich" ausgezogen
- financialmind.de (Kurzinformation)
Aus eigener Wohnung wird nicht "gewerblich" ausgezogen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerblicher Grundstückshandel: Auch bei Erwerb zu eigenen Wohnzwecken? (IBR 2003, 286)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- BFH, 16.10.2002 - X R 74/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 200, 380
- NJW 2004, 632 (Ls.)
- NZM 2003, 865
- BB 2003, 1369
- BStBl II 2003, 245
- IBR 2003, 286
Wird zitiert von ... (29)
- BFH, 22.08.2012 - X R 24/11
Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von …
Diese Vermutungswirkung wird nur beim Vorliegen besonderer Umstände - etwa bei einer auf Dauer angelegten Selbstnutzung (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245, unter II. 2. b) - entkräftet. - FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2051/02
Höchstrichterliche Kriterien für die Annahme eines gewerblichen …
Entscheidend für die Beurteilung ist das Gesamtbild der Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum sowie die Verkehrsanschauung (vgl. nur Urteile des BFH vom 16.10.2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245, vom 15.03.2005 X R 39/03, BFH/NV 2005, 1437 …und vom 15.03.2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532).Voraussetzung für die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs in o.a. Sinne ist in der Regel der Umstand, dass die Zeitspanne zwischen Erwerb, Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt, wobei dieser Zeitraum keine starre Grenze darstellt, sodass auch Objekte, die nach mehr als fünf Jahren aber nach nicht mehr als zehn Jahren seit Erwerb oder Errichtung veräußert werden, nicht generell außer Betracht bleiben (vgl. Urteile des BFH vom 16.10.2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245 …und vom 05.05.2004 XI R 7/02, a.a.O.).
Auf diese Indizien kommt es indes nicht an, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (Urteil des BFH vom 16.10.2002 X R 74/99 a.a.O).
Im Übrigen sind Anlässe und Beweggründe für den Verkauf eines Grundstückes nicht geeignet, um hieraus auf eine fehlende Veräußerungsabsicht zu einem früheren Zeitpunkt schließen zu können (Urteil des BFH vom 16.10.2002 X R 74/99, a.a.O.).
Abgesehen davon, dass eine Alterssicherung nicht nur durch die Vermietung und Verwaltung eines erworbenen Grundstücks gewährleistet werden kann, sondern auch durch dessen Verkauf und sich hieran anschließende weitere Vermögensdispositionen (vgl. Urteil des BFH vom 16.10.2002 X R 74/99 a.a.O.), impliziert der - auch von den als Zeugen gehörten Gesellschaftern K und T verfolgte - Plan hinsichtlich der Altersvorsorge eine potentielle Veräußerungsabsicht.
- BFH, 17.12.2009 - III R 101/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
Das FA trägt zur Begründung der Revision vor, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (z.B. Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245) lasse eine Veräußerung aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten die Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze nicht entfallen.
- BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03
Gewerblicher Grundstückshandel
Eine (geringfügige) Überschreitung kann (insbesondere bei Vorliegen anderer Anhaltspunkte) unbeachtlich sein; ebenso kann ein Überschreiten des Fünfjahreszeitraums durch außerhalb dieses Zeitraums liegende Veräußerungen kompensiert werden (…BFH-Entscheidungen vom 10. Juli 2002 X B 141/01, BFH/NV 2002, 1453;… vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890, und vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245); dabei ist es nicht erforderlich, dass die Zahl der Veräußerungen außerhalb des Fünfjahreszeitraums die Zahl der Veräußerungen innerhalb des Fünfjahreszeitraums übersteigt.Der zeitliche Zusammenhang muss sowohl zwischen der Anschaffung/Errichtung und der Veräußerung des einzelnen Objekts als auch zwischen den Veräußerungen bestehen (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245); entscheidend ist auch insoweit die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Die Motive, die die Veräußerung veranlasst haben (hier der nach der Wiedervereinigung aufgetretene Finanzbedarf, um die in H erworbenen Objekte zu sanieren), sind nach ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von dem gewerblichen Grundstückshandel ohne Bedeutung; denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteil in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245).
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
Der zeitliche Zusammenhang von nicht mehr als fünf Jahren muss sowohl zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung der Objekte als auch zwischen den Veräußerungen bestehen (zum Verwertungszusammenhang vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rdnr. 49). - BFH, 15.03.2005 - X R 36/04
Gewerblicher Grundstückshandel - eigengenutztes Objekt
Mit der Revision tragen die Kläger unter Hinweis auf die Urteile des erkennenden Senats vom 18. September 2002 X R 28/00 (BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133) und vom 16. Oktober 2002 X R 74/99 (BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245) vor, das selbstgenutzte Haus in W sei kein "Zählobjekt".a) Grundstücke, deren Nutzung in nicht unwesentlichem Umfang --d.h. jedenfalls mindestens zur Hälfte-- auf Dauer zu eigenen Wohnzwecken des Steuerpflichtigen angelegt ist, scheiden im Regelfall als Zählobjekte aus (vgl. Senatsentscheidungen in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, und in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245).
Diese Sichtweise liefert nach Auffassung des Senats auch den tieferen Grund dafür, dass nach der Rechtsprechung des BFH selbst nur vorübergehend (über einen Zeitraum von weniger als fünf Jahren) eigengenutzte Wohnobjekte --anders als vermietete Objekte-- in aller Regel nicht dem Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels zugeordnet werden, wenn der Steuerpflichtige den Verkauf mit "offensichtlichen Sachzwängen" --wie etwa beruflich bedingten örtlichen Veränderungen, dem Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerem Raumbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder anderen plausiblen Gründen-- zu rechtfertigen vermag (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
- BFH, 07.05.2008 - X B 153/07
Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung - Rüge mangelhafter …
Nach diesen abstrakten Grundsätzen gilt: Hat der Veräußerer mehr als drei Immobilienobjekte gekauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang damit veräußert, so zwingt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte grundsätzlich zu der Schlussfolgerung, dass bereits im Zeitpunkt des Ankaufs oder der Errichtung zumindest eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bestanden hat (ständige Rechtsprechung;… vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 172 li.Sp., m.w.N.; Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, unter II.1.b aa; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245, unter II.1.b).Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des BFH, der das FG im angefochtenen Urteil gefolgt ist, stellen die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang indessen nur --wenn auch sehr gewichtige-- Beweisanzeichen dar, die durch andere objektive Sachverhaltsmerkmale erschüttert werden können (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170, unter 1.b cc, m.w.N.; in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, unter II.1.b dd; in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245, unter II.1.d).
angesehen (…vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170, unter 1.b cc; in BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, unter II.2.c aa; in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245, unter II.2.b cc).
- FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07
Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem …
In Zweifelsfällen ist insoweit die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Urteil des BFH vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245).In seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2002 (X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245) hat der BFH in der Eigennutzung über sieben Jahre einen nicht unbeträchtlich langen Zeitraum gesehen.
Zu eigenen Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstücke gehören in aller Regel zum notwendigen Privatvermögen (vgl. Urteil des BFH vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl. II 2003, 245).
- BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …
Schließlich ist ein gewerblicher Grundstückshandel unabhängig davon zu beurteilen, ob daneben auch private Vermögensverwaltung betrieben wird (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245). - BFH, 12.07.2005 - X B 37/05
Gewerblicher Grundstückshandel - vorübergehende Eigennutzung
Ohne Erfolg macht der Kläger auch geltend, das FG-Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH vom 23. Februar 1994 X R 98/91 (…BFH/NV 1994, 627), vom 20. September 1995 X R 34-35/93 (…BFH/NV 1996, 302), vom 14. November 1995 VIII R 16/93 (…BFH/NV 1996, 466) und vom 16. Oktober 2002 X R 74/99 (BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245) ab.Schließlich weicht das FG-Urteil auch nicht vom Senatsurteil in BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245 ab.
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Steuerrecht - Unterscheidung private Vermögensverwaltung und Gewebebetrieb
- BFH, 27.10.2003 - X B 30/03
Gewerblicher Grundstückshandel: BV
- FG Köln, 01.12.2004 - 11 K 1103/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur …
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 10.12.2008 - X R 14/05
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte …
- BFH, 04.04.2005 - IV B 104/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Fünf-Jahres-Frist; kurzfristige Überschreitung; …
- BFH, 22.04.2008 - X B 57/07
Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der …
- BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW
- BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05
NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen
- BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
Steuerrecht - Auch bei erfolglosem Verkauf droht gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03
Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter …
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
- BFH - III R 102/06 (anhängig)
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank - …
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils …
- FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von …
- FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung; …
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 28/03
Einbeziehung eines Grundstücks mit einer Besitzdauer von 7 ½ Jahren in den …
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