Rechtsprechung
   BFH, 17.01.1973 - I R 204/70   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 108, 185
  • BStBl II 1973, 320



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00  

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Ein nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tage der Bilanzerstellung erfolgter Verzicht des Prozessgegners auf ein Rechtsmittel "erhellt" nicht rückwirkend die Verhältnisse zum Bilanzstichtag (insoweit Aufgabe der Grundsätze der Senatsentscheidung vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320).

    aa) Gemäß § 249 Abs. 3 Satz 2 HGB ist eine in früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufzulösen, sobald nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag die Gründe für ihre Bildung und demgemäß Beibehaltung nicht mehr bestehen (BFH-Urteile in BFHE 185, 160, BStBl II 1998, 375; vom 12. April 1989 I R 41/85, BFHE 156, 481, BStBl II 1989, 612; vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320).

    bb) Eine an einem früheren Bilanzstichtag aufgrund einer drohenden Inanspruchnahme aus einer Verbindlichkeit gebildete Rückstellung ist aufzulösen, wenn Umstände eintreten, aus denen sich ergibt, dass das ursprüngliche Risiko der Inanspruchnahme entfallen ist (BFH-Urteil in BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320; Mayer-Wegelin/Kessler in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 1995, § 249 HGB Rn. 255).

    b) Allerdings hat der Senat mit Urteil in BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320) entschieden, dass eine nicht mehr angefochtene Entscheidung auch dann zum Bilanzstichtag zu beachten sei, wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag rechtskräftig geworden ist.

    Danach kann zwar die Senatsentscheidung in BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320 "nur dahin verstanden werden kann, dass ein nicht mehr angefochtenes Urteil auch dann zum Bilanzstichtag zu beachten ist, wenn es erst nach dem Bilanzstichtag rechtskräftig wird".

  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01  

    Steuerrecht - Schadstoffbelastung eines Grundstückes

    Diese ist erst aufzulösen, wenn die Sanierung des Grundstücks erfolgt ist oder Umstände eintreten, aus denen sich ergibt, dass das ursprüngliche Risiko der Inanspruchnahme entfallen ist (BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320; in BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 51/08  

    Auflösung eines passivischen Korrekturpostens - Berücksichtigung der

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320) könne die Auflösung einer Rückstellung den Gewinn selbst dann erhöhen, wenn sie neutral in einer Eröffnungsbilanz gebildet worden sei.

    Der Ansatz negativer Buchwerte sei nicht zulässig (BFH-Urteil in BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320).

mehr
  • BFH, 12.04.1989 - I R 41/85  

    Schulderlaß: Auflösung der Pachterneuerungsrückstellung

    In früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind aufzulösen, sobald nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag - so wie sie sich bei Aufstellung der Bilanz darstellen - die Voraussetzungen für ihre Bildung und demgemäß auch Beibehaltung nicht mehr bestehen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320; vom 24. Oktober 1979 VIII R 49/77, BFHE 129, 334, 336, BStBl II 1980, 186).

    Soweit sie fälschlicherweise fortgeführt wurde, mußte sie in dem nächsten Veranlagungszeitraum aufgelöst werden, der veranlagungsmäßig noch offen war bzw. geändert werden konnte (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320; BFH-Urteile vom 13. Januar 1977 IV R 9/73, BFHE 121, 355, BStBl II 1977, 472; vom 7. Oktober 1982 IV R 39/80, BFHE 137, 25, BStBl II 1983, 104).

  • BFH, 27.11.1997 - IV R 95/96  

    Rückstellung wegen Schadenersatzanspruch

    Dem steht nicht das vom FG zur Begründung seiner Entscheidung angeführte BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320) entgegen, in der der BFH u.a. über eine Rückstellung für Lizenzforderungen zu befinden hatte.
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 3 K 216/95  

    Nichtanfechtung eines für den Steuerpflichtigen günstigen, am Bilanzstichtag vom

    Damit entspreche der vorliegende Sachverhalt demjenigen des BFH-Urteils vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BStBl II 1973, 320 ).

    Soweit aus weiteren Ausführungen des BFH in BStBl. II 1998, 375 (Nr. 2 letzter Absatz der Entscheidungsgründe S. 376/377) unter Heranziehung des BFH-Urteils vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BFHE 108, 185 , BStBl. II 1973, 320) eine hiervon abweichende Ansicht abgeleitet werden könnte, kann das Gericht dem nicht folgen, zumal diese Ausführungen die Entscheidung nicht tragen, da sich - wie der BFH zunächst festhält - die Sachverhalte unterschieden.

    Der Senat hält die im BFH-Urteil in BFHE 108, 185 , BStBl. II 1973, 320 vertretene Ansicht, ein vor dem Bilanzstichtag ergangenes Urteil sei bei der Bilanzierung auch dann zu beachten, wenn es nicht mehr angefochten und erst nach dem Bilanzstichtag rechtskräftig geworden sei, für nicht zutreffend und überholt, soweit am Bilanzstichtag tatsächlich noch völlig offen ist, inwieweit Rechtsmittel eingelegt werden kann und wie sich die unterlegene Partei dabei entscheidet.

  • BFH, 22.06.1977 - I R 8/75  

    Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des

    Mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 38 Abs. 1 HGB , § 41 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG -, § 149 Abs. 1 des Aktiengesetzes - AktG -, § 5 EStG ) wäre es nicht vereinbar (so auch die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Wpg 1962, 352; vgl auch die Nachweise im Wirtschaftsprüfer- Handbuch 1968, 598 zur Bilanzierung der Lastenausgleichsabgaben), die gewählte Art der Darstellung der Vermögenslage zu verändern, es sei denn, daß sich die die Bildung und Bemessung der Rückstellung rechtfertigenden Umstände nachträglich gewandelt haben (vgl auch Urteile des BFH IV R 62/66, BFHE 87, 536; vom 17. Januar 1973 I R 204/70 , BFHE 108, 185 , BStBl II 1973, 320 ).
  • FG Münster, 01.12.1997 - 9 K 1497/94  
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