Rechtsprechung
| BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
- Betriebs-Berater
Persönlicher Anwendungsbereich der Verpflegungspauschale
- openjur.de
Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten für Küchenbetrieb bei einem Lotsen ab
- Bundesfinanzhof
Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten für Küchenbetrieb bei einem Lotsen ab
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsausgaben - Umgelegte Kosten eines Küchenbetriebs als Betriebsausgabe - Abgeltungswirkung der Pauschsätze nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG - Abgeltungswirkung greift auch bei einer Nichtinanspruchnahme der Verpflegung durch den Küchenbetrieb
- NWB SteuerXpert START
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
Abgeltung des Mehraufwands für Verpflegung durch die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs für Verpflegungsmehraufwendungen bei den Einkünften aus selbstständiger Lotsentätigkeit; Anspruch auf Abzug der umgelegten Personalkosten eines Kantinenbetriebs
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten für Küchenbetrieb bei einem Lotsen ab
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Persönlicher Anwendungsbereich der Verpflegungspauschale
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Küchenbetrieb bei einem Lotsen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Auch höhere Aufwendungen sind durch Pauschalen für Mehrverpflegungsaufwand abgegolten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 07.08.2007 - 14 K 28/04
- BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08
Zeitschriftenfundstellen
- BB 2009, 1386
- DB 2009, 1330
Wird zitiert von ... (2)
- FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
Steuerliche Behandlung von Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten
Auf die konkrete Verpflegungssituation am Einsatzort komme es nach dem BFH-Urteil vom 17. Februar 2009 (VIII R 21/08, BFH/NV 2009, 1172, BFHE 224, 318) nicht an.Es ist nicht zu prüfen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (…BFH, Urteile vom 4. April 2006, VI R 44/03 a.a.O, vom 17. Februar 2009 a.a.O., m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 24.11.2010 - 7 K 1574/10
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Feuerwehrmanns
Auf das Vorbringen der Beteiligten zu der konkreten Verpflegungssituation kommt es vorliegend nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17.02.2009 VIII R 21/08 BFH/NV 2009, 1172) nicht an.
