Rechtsprechung
| BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- Bundesfinanzhof
Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz
- NWB SteuerXpert START
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1
Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache sowie Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Revisionszulassungsgründen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 1 K 11753/04
- BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum - Vermietung als Ferienwohnung zulässig!
Eine solche Nutzung einer Ferienwohnung ist zwar steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt und die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) sowie die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFHE 159, 199, 201 f.; BFH/NV 2009, 1114, 1115). - FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07
Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark - …
Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Prüfung der Einkünfteerzielungs-absicht ausgehend von den Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu erfolgen hat und dass für gewerbliche Einkünfte deshalb nicht die Grundsätze der BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388) gelten, nach denen bei Vermietungseinkünften zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht keine Prognoseberechnung zu fordern ist, wenn mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage erreicht werden (BFH-Urteil vom 13. Juni 2005 VIII B 67, 68/04, BFH/NV 2005, 2181 und BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114, vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114 für eine in einer Ferienparkanlage erworbene Ferienwohnung, die nach der zugrunde liegenden Vereinbarung von den Steuerpflichtigen entsprechend dem Standard der Anlage auszustatten war und die von einer GmbH beworben und im Namen der Steuerpflichtigen an laufend wechselnde Gäste vermietet wurde).
- BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
Gewerbliche Vermietungstätigkeit
Eine solche hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung hat der BFH angenommen, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/ NV 2007, 1492, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/ NV 2009, 1114).
- FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht auch bei nur geringfügiger …
Das hotelmäßige Angebot erfordert dabei, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 17. März 2009 - IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114 für eine in einer Ferienparkanlage erworbene Ferienwohnung, die nach der zugrunde liegenden Vereinbarung von den Steuerpflichtigen entsprechend dem Standard der Anlage auszustatten war und die von einer GmbH beworben und im Namen der Steuerpflichtigen an laufend wechselnde Gäste vermietet wurde). - FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08 Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2009, IV B 52/08, BFH/NV 1114 m.w.N.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.1998, 14 K 28/97, EFG 1999, 165 betreffend 20 Ferienwohnungen).
