Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2010 - III R 35/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Verschonung des Familienexistenzminimums - Staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Kein Schutz von "Kontinuitätsvertrauen"

  • openjur.de

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken; Verschonung des Familienexistenzminimums; Staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Kein Schutz von "Kontinuitätsvertrauen"

  • Bundesfinanzhof

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Verschonung des Familienexistenzminimums - Staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Kein Schutz von "Kontinuitätsvertrauen"

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangszeit oder Wartezeit durch das Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG) und der dazu getroffenen Übergangsregelung mit dem GG

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze bei Kinderfreibetrag und Kindergeld

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Senkung der Altersgrenze beim Kindergeld rechtmäßig // BFH billigt Verschlechterung für Studenten

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  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absenkung von Altersgrenze beim Kindergeld und die Mühlen der Justiz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Absenkung der Altersgrenze verfassungskonform

  • lto.de (Kurzinformation)

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in Berufsausbildung ist rechtmäßig

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, EStG § 52 Abs 40 S 4, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Altersgrenze; Kindergeld; Übergangsregelung; Verfassung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in Ausbildung - Anmerkungen zur Entscheidung des III. Senats des BFH vom 17.06.2010" von RegDir Dr. Heinz-Gerd Horlemann, original erschienen in: DStR 2011, 503 - 507.


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Kein ,,Update" zum Kindergeld und Kinderfreibetrag" von StB/Dipl.-Finw. Georg Schmitt, original erschienen in: NWB 2011, 2472 - 2480.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 230, 523
  • DB 2010, 2599
  • BStBl II 2011, 176



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11  

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    Denn es fehlt an einer rechtlichen Verfestigung der wirtschaftlichen Position der Verlustausgleichsmöglichkeit im Augenblick der Gesetzesänderung (Heuermann, Finanz-Rundschau - FR - 2012, 435, 442; s. allgemein zum fehlenden Schutz eines sog. Kontinuitätsvertrauens Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176, jeweils m. w. N.).
  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 3761/10  
    Denn der Bürger wird in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als einer Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen enttäuscht, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Tatbestände im Nachhinein ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 5.2. 2002 2 BvR 305/93 u.a., BVerfGE 105, 17, m.w.N.; BFH-Urteile vom 4.2. 2010 X R 58/08, BFH/NV 2010, 1173; vom 17.6.2010 III R 35/09, BStBl II 2011, 176).

    Das jeweilige Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage und die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, sind daher gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteil vom 17.6.2010 III R 35/09, BStBl II 2011, 176).

    Für zukünftige Sachverhalte kann der Gesetzgeber das Recht dagegen grundsätzlich ohne Beschränkungen aus dem rechtsstaatlichen Gebot des Vertrauensschutzes ändern; "Kontinuitätsvertrauen" wird prinzipiell nicht geschützt (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2010 III R 35/09, BStBl II 2011, 176).

    Es würde sich um eine Maßnahme mit unechter Rückwirkung handeln (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14.10.1997 1 BvL 5/93, BVerfGE 96, 330; vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2010 III R 35/09, BStBl II 2011, 176, m.w.N.).

    Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde demgegenüber den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2010 III R 35/09, BStBl II 2011, 176, m.w.N).

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09  

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Sie verweist insoweit auf anhängige Revisionsverfahren (z.B. III R 17/09, III R 27/09, III R 35/09, III R 83/09).

    Zur Frage, ob der Gesetzgeber die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug generell wie auch hinsichtlich der betreffenden Übergangsvorschrift in verfassungskonformer Weise normiert hat, haben bereits mehrere Finanzgerichte entschieden, und zwar in dem Sinne einheitlich, dass bislang alle Gerichte die von der Klägerin bejahte Verfassungswidrigkeit verneint haben (FG Düsseldorf, Urteile vom 11. September 2009 3 K 480/09 Kg, EFG 2010, 153 - Revision anhängig unter Az. III R 68/09 - und vom 17. Februar 2009 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 761 - Revision anhängig unter Az. III R 30/09 -, FG München, Urteile vom 17. Juni 2009 1 K 3887/08, EFG 2009, 1755 - Revision anhängig unter Az. III R 50/09 -, vom 22. April 2009 9 K 3729/08, EFG 2009, 1842 - Revision anhängig unter Az. III R 35/09 - und vom 17. Februar 2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837, 12 K 1462/08, EFG 2009, 1475 - Revisionen anhängig unter III R 17/09 und III R 27/09 -, Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. November 2008 15 K 101/08, EFG 2009, 359 - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2009 III B 271/08, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 83/09 als Revisionsverfahren fortgeführt).

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  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 6 K 4460/08  

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - keine

    Zur weiteren Begründung wird auf das BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (abrufbar im Internet unter: www.bundesfinanzhof.de) verwiesen.

    Soweit der Kläger Kindergeld für den Monat Juni 2008 begehrt, hat der Senat die Revision zugelassen, weil zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung das BFH-Urteil III R 35/09 noch nicht veröffentlicht war (siehe Pressemitteilung des BFH Nr. 100 vom 24. November 2010).

  • BFH, 30.12.2010 - III R 50/09  

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte

    d) Die Absenkung der Altersgrenze durch das StÄndG 2007 war im Übrigen verfassungsgemäß, wie der Senat mit dem den Kindergeldanspruch des Klägers betreffenden Urteil vom 17. Juni 2010 III R 35/09 (BFHE 230, 523) entschieden hat, so dass die Revision bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre.
  • FG München, 17.06.2009 - 1 K 3887/08  

    Kinderfreibetrag: Herabsetzung der Altersgrenze verfassungsgemäß

    Das Gericht hat davon abgesehen, im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren zur selben Rechtsfrage - insbesondere das vom Kläger genannte Verfahren III R 35/09 und das Verfahren III R 27/09 - das Ruhen des Verfahrens nach § 251 Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO anzuordnen.
  • FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12  

    Splitting-Tarif für Alleinerziehende - Aufhebung der Vollziehung -

    Der Gesetzgeber ist mithin nicht verpflichtet, über die steuerliche Freistellung des Existenzminimums hinaus sämtliche kindbedingten Aufwendungen bzw. zivilrechtlichen Unterhaltspflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern in voller Höhe zu berücksichtigen oder gar die durch die kindbedingte verringerte Möglichkeit zur Einkommenserzielung entstehenden finanziellen Nachteile auszugleichen (so aber zur Ausgleichspflicht sog. "Negativeinkünfte" Prof. Dr. Leisner-Egensperger, "Kindergerechte Familienbesteuerung, Plädoyer für ein demographiegünstiges und sozial gerechtes Familiensplitting", FR 2010, 865, anders BFH, Urteil vom 13. August 2002, VIII R 80/97, BFH/NV 2002, 1456, hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 4. August 2003, 2 BvR 1537/02, juris, BFH, Beschluss vom 17. August 2004, a.a.O., BFH, Urteil vom 17. Juni 2010, III R 35/09, BFHE 230, 523 BStBl 2011, 176, BFH, Beschluss vom 8. Juni 2011, X B 176/10 BFH/NV 2011, 1679, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 V 5084/09  

    Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze

    cc) Etwas Anderes ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass beim BFH zu dieser Rechtsfrage im Entscheidungszeitraum 6 dem Senat bekannte Revisionsverfahren (III R 83/09, III R 68/09, III R 50/09, III R 35/09, III R 27/09 und III R 17/09) anhängig sind.
  • FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03  
    "Kontinuitätsvertrauen", also die bloße Erwartung, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen, wird auch dann nicht geschützt, wenn die Betroffenen bei ihren Dispositionen von dessen begünstigenden Regelungen ausgegangen sind (vgl. BFH-Urteil vom 17.6.2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176 mit umfangreichen Nachweisen zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 V 4722/09  

    Aussetzung der Vollziehung eines Kindergeldaufhebungsbescheides

    Sie verweist insoweit auf anhängige Revisionsverfahren (z.B. III R 17/09, III R 27/09, III R 35/09, III R 83/09).
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