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   BFH, 17.08.1988 - III B 174/86   

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Wird zitiert von ... (8)  

  • BFH, 15.03.1990 - V B 174/89  
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  • BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04  

    Hinzuziehung

    Zwar entfällt für einen Beigeladenen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Hauptbeteiligten des Klageverfahrens den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklären (BFH-Beschluss vom 4. August 1988 IV B 165-166/87, BFH/NV 1989, 240).
  • BFH, 31.08.2000 - VIII R 33/00  

    Revision des Beigeladenen nach Erledigung der Hauptsache

    Er kann deshalb weder verhindern, dass der Kläger die Klage zurücknimmt, noch sich erfolgreich gegen die Klaglosstellung durch das FA im Wege der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache zur Wehr setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. --für Klagerücknahme-- BFH-Beschluss vom 4. August 1988 IV R 165-166/87, BFH/NV 1989, 240, und --für Hauptsacheerledigung-- BFH-Beschluss vom 26. Januar 1993 VI B 112/92, BFH/NV 1993, 672; Gräber/Koch, a.a.O., § 60 Rz. 105; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 60 FGO Tz. 104, 105, m.w.N.).
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